Dem tritt der Deutsche Caritasverband entschieden entgegen. „Ex-ante“- und „Ex-post“-Triage dürfen nicht in einem Atemzug genannt werden; auch in Zeiten pandemiebedingt struktureller Überlastung des Gesundheitswesens darf keine laufende (intensivmedizinische) Behandlung abgebrochen werden, nur weil der behandelte Patient unter Umständen schlechtere oder kürzere Überlebensaussichten hat als ein anderer, der neu aufgenommen werden soll und dessen Behandlung noch nicht begonnen wurde.
Aus gutem Grund ist dieser – „Ex-post“-Triage genannte – Behandlungsabbruch in Medizin und Recht bislang verlässlich als unethisch abgelehnt worden. Die praktischen, ethischen und gesellschaftlichen Folgen einer Zulässigkeit von Ex-post-Triage sind fatal.
Es ist kein Zufall, dass die Selbstvertretungen behinderter Menschen die Diskussion zwischen Bundegesundheits- und Bundesjustizministerium mit großer Unruhe beobachten. Menschen mit einer Behinderung, deren Behandlung bei einer Corona-Erkrankung u.U. mehr Zeit und Ressourcen in Anspruch nimmt als die Behandlung eines Menschen ohne Behinderung, könnten lebensbedrohlich betroffen sein, wenn die Ex-post-Triage für zulässig erklärt wird.
Der Deutsche Caritasverband trägt seit 125 Jahren dafür Sorge, dass diejenigen, die ohnehin von Ausgrenzungsgefahren, besonderen Lebensrisiken und Not betroffen sind, nicht leer ausgehen bei der Verteilung knapper, lebenswichtiger Güter und Leistungen. Wir fordern mit Nachdruck: Ex-post-Triage muss auch in Zeiten einer pandemiebedingt starken Belastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen sein.
Die Antwort des Gesundheitswesens auf die Risiken von Pandemien und Katastrophen muss im Aufbau von Reservekapazitäten bestehen, die im Notfall schnell mobilisiert werden können. Darüber hinaus kommt der Gestaltung von präventiven Maßnahmen zur Entlastung des Gesundheitswesens vorrangig hohe Bedeutung zu – wie etwa einer gezielten Impfkampagne.“
Deutscher Caritasverband e.V.
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