„Wir sind der Meinung, dass Stromio die Verträge mit seinen Kunden nicht einseitig hätte beenden dürfen“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. „Nach unserer Ansicht sind Preiserhöhung auf dem Beschaffungsmarkt kein rechtlich zulässiger Grund, um sich seiner vertraglichen Pflichten zu entledigen. Mit der Bestätigung des Oberlandesgerichts schaffen wir die Basis dafür, dass Betroffene ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen können.“
Eintragung ins Klageregister bald möglich
Wer betroffen ist, kann sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren. Der kostenlose Eintrag ist möglich, sobald das Oberlandesgericht die Klage der Verbraucherzentrale für zulässig erachtet. Anschließend eröffnet das Bundesamt für Justiz das Klageregister. Erfahrungsgemäß kann das noch einige Wochen dauern. „Für den Eintrag in das Klageregister haben Betroffene ausreichend Zeit. Das geht bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung.“, so Wendt weiter. “ Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he laufend über den aktuellen Stand, unter anderem in einem ausführlichen FAQ, in dem Betroffene Antworten auf die häufigsten Fragen finden.
Schadenshöhe laufend dokumentieren
Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen will, sollte die Höhe des entstanden Schadens dokumentieren. „Grob gesagt, errechnet sich der Schaden aus der Differenz des Preises, den die Betroffenen in der Ersatz- oder Grundversorgung oder bei einem weiteren Stromanbieter bezahlen, abzüglich des Preises, der mit Stromio für die Vertragsdauer vereinbart war“, so Wendt weiter. „Daher ist es wichtig, bei jedem Vertragswechsel die Zählerstände zum Beispiel mit Fotos zu dokumentieren.“ Weitere Informationen dazu auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he.
Hintergrund Der Energieversorger Stromio beendete in den letzten Wochen des Jahres 2021 rückwirkend zahlreiche Stromlieferungsverträge. Stromio begründete seine Entscheidung mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen war das rechtswidrig. Preissteigerungen zählen zum normalen unternehmerischen Risiko. Dieses muss der Anbieter tragen und darf es nicht ungefragt auf seine Kundschaft abwälzen. Mit ihrer Musterfeststellungsklage geht die Verbraucherzentrale Hessen im Namen der Betroffenen gegen Stromio vor. Vor dem Oberlandesgericht soll festgestellt werden, dass Stromio seine Pflichten verletzt hat. So soll die ehemalige Kundschaft Schadensersatz erhalten können. Denn durch die rückwirkende Vertragsbeendigung mussten viele plötzlich viel teureren Strom beziehen.
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.
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