Es gibt Schäden, vor denen kann man kein Auto schützen. Wie Steinschläge in der Windschutzscheibe. Doch was ist dann zu tun?

Steinschläge sind unvermeidbar. Da genügt ein Krümelchen Rollsplitt, aufgewirbelt vom Vordermann, und die Frontscheibe hat eine Macke. Genügend Abstand zu halten verringert zwar das Risiko, nützt aber bei entgegenkommendem Verkehr auch nichts.

Bemerkt man nun einen deutlich sichtbaren Steinschlag in der Scheibe, ist Folgendes zu prüfen:

  1. Wo befindet sich die Einschlagstelle? Liegt sie im Fernsichtfeld, kann man direkt die Werkstatt anrufen und einen Termin für den Austausch der Scheibe vereinbaren. Denn dort, in einem Bereich je 14,5 Zentimeter links und rechts der Lenkradmitte, nach oben und unten begrenzt durch das Wischfeld, sind keine Reparaturen zulässig.
  2. Wie groß ist der Krater? Faustregel: Bis zur Größe einer Zwei-Euro-Münze kann die Werkstatt einen Steinschlag mit einem durchsichtigen Kunststoff unter Vakuum reparieren, sodass dieser oftmals völlig unsichtbar wird. Voraussetzung: Der Einschlag befindet sich nicht im Randbereich der Scheibe und hat noch keinen Schmutz aufgenommen. Deshalb sollte dieser unmittelbar nach Erkennen mit einem durchsichtigen Klebestreifen abgedichtet und anschließend so schnell wie möglich repariert werden.
    Diese Steinschlagreparatur wird übrigens von den meisten Teilkaskoversicherungen übernommen, ohne die Selbstbeteiligung in Anspruch zu nehmen.

Bei größeren Steinschlägen ist ein Austausch der Frontscheibe unumgänglich, und das aus mehreren Gründen: Meistens bildet sich nach kurzer Zeit ein Riss, der die Stabilität der gesamten Scheibe gefährdet. Davon wird auch die Unfallsicherheit des Fahrzeugs berührt, denn Frontscheiben sind heutzutage eingeklebt und tragen zur Karosseriesteifigkeit bei. Außerdem stützt sich bei vielen Modellen auch der Beifahrerairbag an der Frontscheibe ab.

Was genau im Einzelfall zu tun ist, wissen die Fachleute in den Kfz-Innungsbetrieben. Sie reparieren und erneuern Windschutzscheiben, justieren daran angebrachte Kameras und Sensoren für Assistenzsysteme und übernehmen auch die Abrechnung mit der Versicherung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.
Franz-Lohe-Str. 21
53129 Bonn
Telefon: +49 (228) 9127-0
Telefax: +49 (228) 9127-150
http://www.kfzgewerbe.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel