Unsere Ethereum Miner-Kunden können sich freuen. Nun ist es offiziell, nach dem Update auf Ethereum 2.0 können die bis dahin geminten ETH, bei Interesse fürs Staking genutzten werden und unterliegen dabei nicht einer Haltefristverlängerung von 10 Jahren.

Noch im letzten Sommer veröffentliche die alte Bundesregierung ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF), in dem sie an der Verlängerung der Haltefrist von einem auf zehn Jahren, beim Staking und Lending für Krypto, festhalten wollten.

Dies war ein umstrittenes Thema und so wurde von Experten immer wieder darauf hingewiesen, dass die Haltefristverlängerung unverhältnismäßig sei.

Nun gibt es gute Nachrichten für Kunden unseres hocheffizienten Ethereum-Miners. Nach dem Update von Ethereum (ETH) auf Ethereum 2.0 (ETH 2.0), können die Ether-Coins für das Staking genutzt werden und unterliegen dabei bei Gewinnerzeugung wie bislang, einer einjährigen Haltefrist, bevor sie steuerfrei werden.

„Ethereum Merge“

Wir erinnern uns: Ethereum plant die Umstellung des Konsensmodells vom Proof-of-Work-Verfahren, hin zum Proof-of-Stake-Verfahren. Es verändert sich also die Art und Weise wie neue Transaktionen bearbeitet werden und neue Ether-Coins entstehen. Derzeit kann Ether mit Rechenleistung generiert werden, wie z.B. mit unserem Leistungsstarken Ethereum Miner von Yami Tech. Künftig sollen dann Anleger Ether für einen bestimmten Zeitraum in einen Staking-Pool geben, wofür diese dann eine Belohnung erhalten (Staking Rewards).

Den Übergang zum Proof-of-Stake-Konsensverfahren soll die sogenannte „Ethereum Merge“ markieren. Geplant ist „The Merge“ für das dritte Quartal diesen Jahres, ob dies allerdings so stattfinden wird ist unklar, denn das Update wurde bereits einige Male nach hinten verschoben. Unsere Kunden lässt Ethereum 2.0 zwar ohnehin relativ unbeeindruckt, da diese auch nach dem „Ethereum Merge“ weiterhin den Miner betreiben können, indem Ethereum Classic geschürft wird und somit kein Wertverlust entsteht. Nun gibt es aber zusätzlichen Grund zur Freude, denn die bislang geminten Ether-Coins können wahlweise mit Ethereum 2.0 gestakt werden und nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden.

Geplante Haltefristverlängerung gekippt

Wie das BFM am 11.05.2022 auf seiner Homepage in einem Schreiben bekannt gab, ist die geplante Haltefristverlängerung beim Staking und Lending von 10 Jahren gestrichen.

„Bei Privatpersonen ist der Verkauf von erworbenen Bitcoin und Ether nach einem Jahr steuerfrei. Die Frist verlängert sich auch dann nicht auf zehn Jahre, wenn etwa Bitcoin zuvor für Lending genutzt wurden oder die Steuerpflichtigen beispielsweise Ether einem anderen für dessen Blockerstellung als Stake zur Verfügung gestellt haben.“, erklärte Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin.

Es sollte also beachtete werden das diese Regelung nur für Privatpersonen gilt, denn das BFM unterschiedet zwischen aktivem und passiven Staking. Aktives Staking wird als gewerblich eingestuft, wobei die Blockerstellung als Unterscheidungsmerkmal gilt.

Aus dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums geht diesbezüglich folgendes hervor: „Die Blockerstellung stellt keine private Vermögensverwaltung dar. Sowohl beim Mining als auch beim Forging [BMF-Begriff für Staking] erhalten die Blockerstellenden die Blockbelohnung und die Transaktionsgebühren im Tausch für die Erstellung neuer Blöcke. Die Tätigkeit entspricht damit dem Bild eines Dienstleisters.“

Die Regelungen des BMF werden künftig aber noch weiter bearbeitet, Beispielsweise im Hinblick darauf, wie die Einkünfte aus dem Staking richtig dokumentiert werden. Dies soll später erfolgen.

Über die Smart IT Alliance GmbH

Die Smart IT Alliance GmbH, spezialisiert auf die Lieferung von Crypto Mining Hardware und Crypto Mining Farmen, begeistert ihre Kunden mit durchdachten Systemzusammenstellungen, Strom- und Wärmekonzepten, IT Sicherheit, Profis für die Umsetzung und außergewöhnlich schnellen Lieferungen. Durch den Betrieb der eigenen Crypto Mining Farmen wurden bereits unzählige Miner Konfigurationen getestet, Probleme gelöst und ideale Umsetzungen für alle möglichen Varianten live erprobt.

Häufig kommen die Kunden auf die Smart IT Alliance GmbH zu, mit der Bitte, ein schlüssiges Gesamtkonzept zu entwerfen und umzusetzen – vom blanken Boden aus oder gar ganz ohne passender Immobilie für die Mining Farm. Wer Kunde bei der Smart IT Alliance GmbH werden darf, kann sich einer unbeschreiblich engen Kundenbindung, Full Service, Sonderangeboten und blitzschnellen Umsetzungen erfreuen. So wurde alleine für die schnellere Umsetzung der Lieferungen aus Asien eine eigene Tochtergesellschaft in Hong Kong gegründet mit Mitarbeitern vor Ort.

Der wichtigste Punkt an der gesamten Herangehensweise der Smart IT Alliance GmbH ist, dass bei jedem Kunden nicht nur die eine Lieferung sondern das Gesamtkonzept gesehen und immer im Blick gehalten wird. Ansonsten können die Miner in dem Büro, Lagerhalle oder neuen Mining Farm nicht angeschlossen werden, weil der Stromanschluss doch nicht für die hohe Dauerlast reicht, die Wärme nicht abtransportiert werden kann, die IT Sicherheit nicht gegeben ist, der Lärm nicht beachtet wurde oder oder oder.

Und damit der steuerliche KO Schlag später nicht kommt, empfiehlt die Smart IT Alliance GmbH eindringlich jedem Kunden den erfahrensten Steuer- und Unternehmensrecht Experten Herrn Thomas Breit direkt von Anfang an mit ins Boot zu holen.

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