„Die gesetzlichen Regelungen zur Ehe sind grundsätzlich für angestellte Ehepaare gemacht, die zwei Kinder haben oder haben werden, und bei denen einer von beiden Ehegatten aufgrund der Betreuung der Kinder mehr berufliche Nachteile hat als der andere“, erklärt Notarin Bettina Selzer. „Um berufliche Nachteile des betreuenden Ehegatten auszugleichen, sieht der Gesetzgeber den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich vor. Wenn tatsächlich zwei Kinder geboren werden und keiner der beiden Eltern einen eigenen Betrieb oder ein Unternehmen haben, kann das ein sehr gerechter Ausgleich sein.“
Sind diese Rahmenbedingungen nicht genau so vorhanden, können die gesetzlichen Vorgaben jedoch gravierende Nachteile begründen. Besonders deutlich wird dies, wenn einer der Ehepartner ein eigenes Unternehmen besitzt. Wird der Wert des Betriebes im Falle einer Scheidung von einem Sachverständigen geschätzt, kann dieser unverhältnismäßig hoch sein. Die Auszahlungsansprüche des geschiedenen Ehegatten gefährden dann unter Umständen sogar den Fortbestand des Unternehmens.
Da die gesetzliche Schablone nicht für alle Ehen passt, dürfen die Ehegatten den Zugewinnausgleich in einem Ehevertrag durch sogenannte Modifizierungen verändern. Dabei sind wenig Schranken gesetzt. So kann für den Fall der Scheidung der Zugewinnausgleich ganz oder beschränkt auf bestimmte Gegenstände oder Ereignisse ausgeschlossen werden, z.B. den Zeitraum vor der Geburt des ersten Kindes.
Weniger Spielraum besteht bei der Modifizierung des Versorgungsausgleichs. Schließlich will der Gesetzgeber verhindern, dass im Fall der Scheidung der vor allem die Kinder betreuende Elternteil in der Rente auf Unterstützung der Staatskasse angewiesen ist. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten, die individuelle Situation abzubilden.
„Ein Ehevertrag eröffnet viele Möglichkeiten, um auf die Besonderheiten zwischen den Ehegatten einzugehen und für einen Ausgleich im Sinne der Beteiligten zu sorgen“, erläutert Bettina Selzer. „Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig umfassend informieren. Ein Gespräch mit Ihrem Ehepartner beim Notar oder der Notarin Ihres Vertrauens bietet hierfür den passenden Rahmen.“
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Selzer Reiff Notare, Frankfurt
In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.
Sie beraten und unterstützen beispielsweise bei Eheverträgen, Lebenspartnerschaftsverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vermögensübertragungen unter Ehegatten und Lebenspartnern,
der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, dem Verkauf oder Erwerb von Immobilien und Grundstücken sowie der Gründung und Umwandlung und dem Verkauf von Unternehmen.
Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich als Notare tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).
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Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare ein modernes Notarbüro.
Mit Rechtsanwältin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.
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