Das Bündnis der drei Organisationen stützt sich auf drei Kernforderungen für selbstständige Frauen, und zwar erstens einen besseren Mutterschutz, zweitens Elterngeld und Elternzeit für Gründer*innen, Unternehmer*innen und Selbstständige und drittens eine bessere steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Damit soll laut Bündnis dem durch die Corona-Pandemie verstärkten Rückgang von Selbstständigkeit entgegengewirkt werden.
Aktuell bewerten die drei Verbände die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit und der Familiengründung in Deutschland als „ausbaufähig“. So liege der Anteil der Gründerinnen in Deutschland bei nur 18 Prozent. Im Bereich der Freien Berufe sei der Anteil immerhin auf aktuell 53 Prozent gestiegen, beide Werte seien in den vergangenen Jahren aber zu langsam gestiegen. Grund für die Stagnation sind laut Bündnis strukturelle Hindernisse für Frauen wie zum Beispiel Herausforderungen bei der Finanzierung, fehlende Zugänge zu Netzwerken, aber auch in besonderem Maße die erschwerte Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie. Letzteres ist von großer Bedeutung, da viele Gründerinnen erst mit Ende 20, Anfang 30 gründen und die Unternehmensgründung somit häufig mit der Familiengründung zusammenfällt.
Konkret fordert das Bündnis eine stärkere finanzielle Absicherung von Müttern. Daher bedürfe es einer stärkeren Berücksichtigung von selbstständigen Gründerinnen beim Mutterschutz und in der Ausgestaltung und Berechnung des Elterngelds. Auch die systematische Absetzbarkeit beruflich veranlasster Kinderbetreuungskosten halten die drei Verbände in diesem Zusammenhang für wichtig.
Zusammenfassung der Vorschläge des Bündnisses:
- Anforderungen selbstständiger Frauen und Unternehmerinnen in der Ausgestaltung der Mutterschutzregelungen stärker berücksichtigen
- Kurzfristig: Umsetzung einer verpflichtenden Aufklärungspflicht für gesetzliche und private Krankenkassen, um Frauen über ihre Optionen in puncto Mutterschutz zu informieren
- Arbeitsrealität von Selbstständigen in den Antrags- und Auszahlungsmodalitäten des Elterngelds besser berücksichtigen
- Verankerung einer Wahlmöglichkeit bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums im Rahmen des Elterngeldantrags: Wahl zwischen Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt (analog abhängig Beschäftigter) oder durchschnittlichem Jahreseinkommen mehrerer Jahre ermöglichen
- Bei der Berechnung des Elterngelds das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen (unter Abzug hoher Fixkosten wie Krankenversicherung, Altersvorsorge, laufende Betriebskosten oder Berufsversicherungen) einbeziehen
- Bürokratische Hürden bei der Beantragung von Elterngeld abbauen
- Zielhorizont des Elterngelds prüfen und dabei die Arbeitsrealität von selbstständig berufstätigen Eltern stärker berücksichtigen
- Systematische Absetzbarkeit beruflich veranlasster Kinderbetreuungskosten ermöglichen
Startup-Verband
Der Startup-Verband ist Repräsentant und Stimme der Startups in Deutschland und vertritt ihre Interessen, Standpunkte und Belange gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit. Er vertritt derzeit mehr als 1.200 Mitglieder. Der Startup-Verband wirbt für innovatives Unternehmertum und trägt die Startup-Mentalität in die Gesellschaft. Er versteht sich als Netzwerk der Startups in Deutschland.
Bundesverband der Freien Berufe
Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) vertritt als einziger Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände die Interessen der Freien Berufe, darunter sowohl Selbstständige als auch Angestellte, in Deutschland. Allein die knapp 1,46 Millionen selbstständigen Freiberuflerinnen und Freiberufler steuern 11,1 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Sie beschäftigen über 4,2 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – darunter ca. 129.000 Auszubildende. Die Bedeutung der Freien Berufe für Wirtschaft und Gesellschaft geht jedoch weit über ökonomische Aspekte hinaus: Die Gemeinwohlorientierung ist ein Alleinstellungsmerkmal der Freien Berufe.
Im Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU) sind rund 1.800 Unternehmerinnen organisiert. Die Unternehmerinnen erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von 85 Milliarden EUR und beschäftigen über 500.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland. Seit über 65 Jahren setzt der VdU sich erfolgreich dafür ein, dass die Stimme der Unternehmerinnen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft angemessen Gehör findet.
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