Im Mai dieses Jahres fand bereits zum 15. Mal die Provisionserstattung für Riester- und Rürup-Sparer statt, deren Fondssparplan über AVL vermittelt ist. Tausende AVL Kunden freuen sich damit über die Erstattung von Abschluss- und Vertriebskosten des Jahres 2021 zu Ihrer DWS RiesterRente Premium, DWS BasisRente Premium oder DWS BasisRente Komfort.

Bei der DWS TopRente wurde bis zum Jahr 2015 ein Direktrabatt von 50 Prozent gewährt, während die anderen 50 Prozent im Folgejahr von AVL erstattet wurden. Seit 2016 ist es AVL möglich, Anlegern der DWS TopRente einen steuerfreien Direktrabatt auf alle Abschlussprovisionen zu gewähren. Die DWS TopRente wurde zu diesem Zeitpunkt bei allen Kunden automatisch umgestellt. Diese Änderung hat für Kunden den Vorteil, dass beim Kauf sofort die volle Anlagesumme investiert werden kann.

In diesem Jahr profitierten über 10.000 Kunden von den 100 Prozent Direktrabatt bei jeder Beitragszahlung. Diese und alle anderen der über 60.000 Kunden von AVL profitieren zudem von der sogenannten Maximal-Rabatt-Garantie, die sowohl beim Fondskauf als auch bei Riester- und Rürup-Fondssparplänen Anwendung findet. AVL garantiert, dass jedem Anleger jede Abschlussprovision in Form eines Rabatts gewährt wird, den auch AVL erhält.

Bereits rund 7,75 Millionen Euro erstattet

Im Jahr 2008 fand die erste Auszahlung der Abschlussprovisionen von Riester- und Rürup-Verträgen für das Jahr 2007 statt. Zu diesem Zeitpunkt war AVL der erste und einzige freie Vermittler, der die Abschlussprovisionen, die beim Abschluss einer DWS RiesterRente Premium anfallen, vollständig an den Kunden weitergegeben hat. AVL ist damit bis heute einer der günstigsten Vermittler. Wird der Betrag der vergangenen 15 Jahre summiert, ergibt sich eine Ausschüttungssumme von rund 7,75 Millionen Euro.

Seit Herbst 2021 ist ein Neuabschluss der DWS Riester Produkte nicht mehr möglich. Vermittlerwechsel sowie Depotüberträge zugunsten bereits bestehender DWS Riester Produkte hingegen können weiterhin durchgeführt werden. Für alle Sparer, die gerne in ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt investieren möchten, bietet sich die DWS BasisRente Komfort an. Neben staatlichen Förderungen zeichnet sich dieser Rürup-Fondssparplan durch attraktive Konditionen und ein umfangreiches, individuell zusammenstellbares Fondsportfolio aus. Bereits ab 25,- Euro monatlich kann die DWS BasisRente Komfort bespart werden.

 

Über die AVL Finanzvermittlung GmbH

AVL Finanzvermittlung GmbH, 1997 als kleines Startup Unternehmen gegründet, hat sich heute mit über 60.000 Kunden als bundesweit führender freier Vermittler von Produkten mit Investmentansatz etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei über 23.200 Fonds Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag.

Zur Sicherheit für die AVL-Kunden gibt es die AVL Maximal-Fonds-Rabattgarantie: "Der AVL Kunde kann beim Fondskauf sicher sein, dass AVL zu 100 Prozent auf alle Abschlussprovisionen verzichtet." Sollte AVL bei einzelnen Fonds nicht die volle Abschlussprovision erhalten, gibt AVL exakt den Anteil als Rabatt weiter, den AVL erhält. Dies kann der Kunde ganz einfach in der AVL-Rabattabfrage online prüfen.

Da die Anteile ohne Transaktionskosten ge- und verkauft werden können, ist der Fondshandel zum Nulltarif möglich. Auch bei Basisrente-Produkten auf Fondsbasis verzichtet AVL komplett auf ihre Abschlussprovisionen. Bei Beteiligungen erfolgt eine Rabattierung von bis zu 100 Prozent des Agios sowie zusätzlich von bis zu 8,6 Prozent der Zeichnungssumme. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten Euro möglich. Durch AVL entstehen niemals zusätzliche Kosten, denn das Unternehmen finanziert sich ausschließlich über einen Teil der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch die Vermittlung nicht erhöht.

Trotz günstiger Konditionen wird auch der Servicegedanke groß geschrieben: Neben einer weitreichenden Kundenbetreuung und Unterstützung bei Formalitäten steht dem Anleger im AVL Kundenlogin kostenlos eine plattform- und produktübergreifende Vermögensübersicht zur Verfügung. Ganz im Anlegerinteresse steht auch die erfolgreiche Klage von AVL, mit der das Provisionsabgabeverbot bei Versicherungsprodukten gekippt wurde.

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