Für mehr Preistransparenz und bessere Vergleichbarkeit von Produkten gibt es ab dem 28. Mai neue Preisschilder in Supermärkten. Laut ARAG Experten wird damit die sogenannte Preisangabenverordnung, die sich auf die Bedingungen von Preisangaben bezieht und seit 1985 gültig ist, aktualisiert. Ab Ende Mai gilt: Der Grundpreis eines Produktes inklusive aller Steuern darf nur noch in einem Liter oder einem Kilo angegeben werden. Gramm- und Milliliter-Angaben, die oft bei losen Lebensmitteln wie z. B. Obst und Gemüse oder Fleisch und Fisch verwendet wurden, entfallen. Vor allem, wenn Kunden zwei unterschiedlich große Verpackungseinheiten vergleichen, soll der Grundpreis einen einfacheren Vergleich ermöglichen. Der Grundpreis findet sich meist auf der linken Seite des Preisschildes am Regal.
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