Der bekannte Verkehrsrechtsexperte Michael Schulte von der Kanzlei Altrogge+ rät dazu, sich von der Ablehnung der KfW nicht entmutigen zu lassen. Seiner Meinung nach besteht ein Anspruch auf Förderung, wenn sämtliche erforderlichen Angaben gemacht und Anlagen beigefügt worden sind. „Wir halten einen solchen (Anspruch) allerdings für gegeben“, Schulte gegenüber AUTO Straßenverkehr. „Für den Fall, dass unberechtigterweise ein Antrag abgelehnt wird, müsste der Klageweg beschritten werden.“
Zudem sei die KfW verpflichtet, den Grund für eine Ablehnung zu nennen. „Dies ergibt sich auch aus den Hinweisen der KfW“, so Rechtanwalt Schulte. „Dort heißt es etwa: ,Sollten wir die Auszahlung des Zuschusses ablehnen, finden Sie unter ‚Meine Zuschussanträge‘ die begründete Ablehnung‘.“ Das biete die Möglichkeit, sich gegen eine unberechtigte Ablehnung juristisch zu wehren. Dabei bedauert Schulte, dass es nach den AGB der KfW kein Schlichtungsverfahren gibt, dass juristische Streitfälle vermeiden könnte.
S-Press | medien
Bonngasse 3
53111 Bonn
Telefon: +49 (228) 6965-45
http://www.s-press-medien.de
Telefon: +49 (170) 4037880
E-Mail: axe@s-press-medien.de