Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), die Bundesärztekammer und die Beihilfe haben eine gemein­same Abrechnungsempfehlung für die ärztliche Beratung zur Organ- und Gewerbespende im Rahmen einer ambulanten privatärztlichen Behandlung vereinbart. Nach dem Transplantationsgesetz sollen (Haus-)Ärzte ihre Patienten regelmäßig auf die Möglichkeit hinweisen, eine Erklärung zur Organ- und Gewebeentnahme abzugeben. Bei Bedarf können die Ärzte dabei auch alle zwei Jahre ein ergebnisoffenes Beratungs­gespräch anbieten und dieses nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zusätzlich neben allgemeinen ärztlichen Gesprächsleistungen abrechnen.

„Die PKV unterstützt das Ziel, dass mehr Menschen in Deutschland ihre Bereitschaft zur Organspende in einem Spendeausweis dokumentieren. Denn obwohl es prinzipiell eine hohe Spendebereitschaft gibt, haben sich nur wenige Menschen klar für die Verwendung ihrer Organe nach dem Tod entschie­den“, sagt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther anlässlich des Tags der Organspende am 4. Juni 2022.

Die PKV-Unternehmen informieren ihre Versicherten regelmäßig über das Thema Organspende. Privatversicherte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, werden alle fünf Jahre angeschrie­ben, um eine freiwillige Entscheidung zur Organ- und Gewebe­spende anzuregen. Neben umfassenden Informationen wird auch der Organspendeausweis kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern für die Beratung zur Organ- und Gewebespende können Sie hier herunterladen.

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