Dies gilt vor allem hinsichtlich der für die Finanzierung der Realwirtschaft so wichtigen Regelung für bonitätsstarke Unternehmen ohne externe Ratings. Nach den Vorstellungen des Berichterstatters soll sie auf Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 500 Mio. EUR begrenzt werden. Hierdurch würden zahlreiche Unternehmen des Mittelstands, der in der deutschen und europäischen Wirtschaft eine tragende Rolle spielt, ausgeschlossen. Die beabsichtigte Wirkung der Übergangsregelung würde stark abgeschwächt.
Zudem regt der Berichterstatter an, die Übergangsregelung für Wohnimmobilienfinanzierungen und die Anwendung des Infrastruktur-Unterstützungsfaktors an Nachhaltigkeitskriterien zu knüpfen. Auch diese Vorschläge reduzieren aus Sicht der DK die beabsichtigten Wirkungen erheblich. Um die negativen Auswirkungen von Basel III auf den Wohnimmobilienmarkt abzufedern, sollte die Übergangsregelung auf sämtliche Kredite angewendet werden. Die Einschränkung des Infrastruktur-Faktors würde dazu führen, dass dringend notwendige Investitionen unterblieben. Insgesamt braucht es aus Sicht der DK ein Gesamtkonzept zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsanforderungen. Anpassungen in Übergangsregelungen sind nicht zielführend.
Mit Bedauern muss die DK zudem feststellen, dass das Thema Proportionalität nicht aufgegriffen wurde. Zudem ist aus Sicht der DK wichtig, dass das Fit and Proper-Verfahren, mit dem die Qualifikation von Führungskräften überprüft wird, die verschiedenen Bankenstrukturen in der EU stärker berücksichtigt. In beiden Fällen besteht deutlicher Nachbesserungsbedarf sowohl im Hinblick auf die geplanten Änderungen der CRR als auch der CRD.
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