Ein fünfjähriges Mädchen ist mit ihrer Klage auf Schmerzensgeld aufgrund von Corona-Einschränkungen in seiner Kindertageseinrichtung gescheitert. Es sei rechtens, dass das Kind nach positiven PCR-Tests anderer Kinder in der Einrichtung in Quarantäne geschickt worden sei, so entschied laut ARAG Experten das Landgericht Düsseldorf. Denn im Rahmen des üblichen Kindergartenalltags sei davon auszugehen, dass der Kontakt der Kinder untereinander eng sei. Eine Amtshaftung scheide aus Az.: 2b O 100/21).
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