Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.
Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.
Das Seminar befasst sich intensiv mit den rechtlichen und fachlichen Grundlagen und Anforderungen an die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) – es werden Hinweise auf einschlägige Leitfäden und Arbeitshilfen der Länder gegeben.
Ziel des Seminars ist eine Einführung und ein Überblick über das derzeit sehr umstrittene Thema – vorhandene Lösungswege werden aufgezeigt.
Dicht an der aktuellen Rechtsprechung erfolgt eine belastbare Interpretation des speziellen Artenschutzrechts – insb. § 44(5) und § 45 (7) BNatSchG.
So werden Möglichkeiten der Umgehung von Verbotstatbeständen ebenso aufgezeigt, wie die inhaltliche Vorbereitung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme.
Anforderungen an und Unterschiede zwischen „CEF“- und „FCS“-Maßnahmen werden erläutert.
Das Seminar richtet sich gleichermaßen an Mitarbeiter von Kommunen, Behörden und Planer wie auch öffentliche und private Vorhabensträger.
An Beispielen der Bauleitplanung sowie der Objektplanung (Windkraft; bergbauliche und infrastrukturelle Projekte) werden Theorie und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.
Eigene Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer bilden einen wichtigen Schwerpunkt des Seminars.
Es besteht die Möglichkeit der intensiven Diskussion von aktuellen Fallbeispielen aus den verschiedenen Akteursgruppen.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 369€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/N230412.pdf
Programm
09.30 Uhr Rechtliche Grundlagen – mit Beispielen der Umsetzung in der Praxis
– Welche Arten unterliegen dem speziellen Artenschutz?
– Nationales Recht
– Inhalte §§ 39, 44 und 45 BNatSchG
– Europäisches Recht
– Relevanz der Anhang IV-Arten FFH-RL und der Anhang I-Vogelarten sowie der Arten des Anhang II der FFH-RL für das Thema
– Relevanz der Inhalte der Artikel 12, 13 und 16 FFH-RL sowie der Art. 5, 7 und 9 VS-RL für das Thema
11.00 Uhr Kaffeepause
– Begriffsbestimmungen (u.a. lokale Population,
Fortpflanzungs- und Ruhestätte, erhebliche Störung, Tötungsverbot „Signifikanz der Mortalität“ u.v.m.)
– Verhältnis von SARF zu anderen Fachbeiträgen – Berücksichtigung von Arten Beispiele von Konflikten aus der Praxis
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Prüfinhalte – Musterantrag zum Artenschutz
– Objekt – Eingriffsort – Wirkraum
– Auswahl prüfrelevanter geschützter Arten („Relevanzprüfung“) – Abschichtung
– Konfliktanalyse (Empfindlichkeiten / Wirkintensitäten)
– Prognose des Grades der Störungen und Schädigungen
– Maßstab für die „Erheblichkeit“ von Beeinträchtigungen
– Vermeidung und Minimierung – Vorhabensoptimierung
– Bedeutung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
14.30 Uhr Spezieller Artenschutz – Ausnahme/Befreiung
– Ausnahmetatbestände nach § 45 (7) BNatSchG
– Bedeutung von Kompensationsmaßnahmen (FCS-Maßnahmen)
– Weg über die Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG?!
15.30 Uhr Kaffeepause
15.45 Uhr Spezieller Artenschutz – Probleme aus der Praxis
– Beispiele öffentlicher und privater Vorhaben aus dem Teilnehmerkreis
– Beispiele des Referenten (Sportboothafen, Windkraft, Rohstoffgewinnung, Infrastruktur) – Bündelung der Hauptproblemfelder
16.45 Uhr Ende der Veranstaltung
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
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