Auszeichnung für multimediale Berichterstattung zum Sterbehilfe-Urteil
Kolja Schwartz erhält den Preis vor allem für seine Beiträge zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Verbot der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung", welches am 26. Februar 2020 erging. In diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben herausgehoben und damit dem Gesetzgeber gesagt, dass er die Hilfe zum Suizid nicht komplett unterbinden darf. Kolja Schwartz gelinge es, so die Jury, "im Rahmen der rechtspolitischen Berichterstattung aus Karlsruhe das Verständnis für unser Rechtssystem weiten Kreisen der Bevölkerung nahe zu bringen, Verständnis zu erwecken und zu erläutern." Er schaffe es, nicht nur in seinem Schaltgespräch auf "Tagesschau24" (ausgestrahlt am Tag der Urteilsverkündung) empathisch und unaufgeregt dieses aufgeladene Thema in Frage- und Antwortstil den Zuschauenden zu erläutern. Auch sein Beitrag in der "Tagesschau" am gleichen Tag fasse die rechtliche Problemstellung für jeden nachvollziehbar zusammen.
Thema in hoher Qualität aufbereitet – Beiträge schaffen Verständnis für Rechtssystem
Auch hebt die Jury hervor, dass es Kolja Schwartz gelingt, "dieses Thema nicht nur zuverlässig in hoher Qualität in den ARD-Nachrichtensendungen zu erläutern", sondern, dass er auch neue Formen der Kommunikation, wie die Instagram-Story oder den Podcast der Rechtsredaktion "Die Justizreporter:innen" gewählt hat. Die Podcastfolge "Suizidhilfe – neue Entscheidungen, erste Gesetzesentwürfe" (veröffentlicht am 12. Februar 2021) fragt, was sich nach Verkündung des Urteils verändert hat.
Vor dem aktuellen Preisträger Kolja Schwartz haben bereits die SWR Journalisten Karl Dieter Möller (1985), Frank Bräutigam (2009) und Klaus Hempel (2015) den Pressepreis (jetzt Medienpreis) des DAV erhalten.
Die Podcastfolge der "Justizreporter:innen" in der ARD Audiothek: https://www.ardaudiothek.de/…
Die 20 Uhr-Tagesschau vom 26. Februar 2020 in der ARD Mediathek https://www.ardmediathek.de/…, Start des Beitrags bei Minute 3:09.
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