Wegen des Lehrkräftemangels benötigen in Brandenburg die nachzuqualifizierenden Lehrkräfte für ihre Verbeamtung künftig keinen Staatsexamens- oder Masterabschluss mehr, um ein Berufsleben lang Schülerinnen und Schüler zu unterrichten. Dazu hat die Kultusministerin mit der GEW ausgehandelt, dass diese Lehrkräfte in A11 und A12 eingestellt werden. Die GEW hatte bisher für die Anhebung der Besoldung der Grundschullehrkräfte nach A13 plädiert. Jetzt beteiligt sie sich – entgegen früherer anderer Bekundungen – an der Senkung von Anforderungsniveau und Besoldung. Dies alles wurde ohne Beteiligung des Beamtenbundes oder des Philologenverbandes verhandelt und soll nun im Landtag verabschiedet werden.
In Mecklenburg-Vorpommern wird aktuell über die Verordnung zum Seiteneinstieg, in der zwar ein höherer Wert auf die Qualifizierungsvorbereitung und -wege gelegt wird, beraten. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass man sich in Mecklenburg-Vorpommern ohne einen akademischen Abschluss für das Lehramt nachqualifizieren kann.
Die Kultusministerkonferenz – und damit auch alle Länder – haben 2013 bei der „Gestaltung von Sondermaßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften zur Unterrichtsversorgung“ festgelegt, dass bei etwaigen Sondermaßnahmen ein Masterabschluss oder das Staatsexamen als Voraussetzung gelten. „Wenn Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die Anforderungen an Quer- und Seiteneinsteiger derart senken, wird ein grundständiges Lehramtsstudium immer weniger attraktiv. Ohne Abstimmung mit der KMK machen die beiden Länder einen Notfallplan zur Regel“, kritisiert die DPhV-Vorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing.
Denn wenn diese Länder zukünftig Lehrkräfte in einer Nachqualifikation nicht mehr zu den vereinbarten akademischen Grundvoraussetzungen für ein Lehramt hinführen wollen, ist dies neben der offensichtlichen Qualitätssenkung vor allem eine auf Dauer angelegte Sparmaßnahme auf Kosten der Schülerinnen und Schüler, denn der eigentliche Lehrkräftemangel steht in den kommenden Jahren noch bevor.
Lin-Klitzing: „Da für das Gymnasium Wissenschaftspropädeutik, allgemeine Studierfähigkeit und vertiefte Allgemeinbildung festgelegte Ziele sind, ist ein solcher Qualitäts-Affront für das gymnasiale Lehramt undenkbar!“ Die Bundesvorsitzende verweist auf bestehende, qualitätssichernde und bereits evaluierte Alternativen, wie z.B. das bereits vor zehn Jahren in Sachsen unter Federführung von Prof. Dr. Axel Gehrmann an der TU Dresden entwickelte Modell zur universitären und pädagogischen Nachqualifizierung von Akademikern zu gleichwertigen Lehrkräften – und nicht zu Lehrkräften 1. und 2. Klasse, wie dies in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern – oder übrigens auch in Berlin – geschehen soll.
Wenn einzelne Länder bewusst das Niveau senken, so wie es Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit ihren Modellen tun, und gemeinsame Qualitätsmaßstäbe nicht mehr eingehalten werden, setzen sie die Bildungsgerechtigkeit zwischen den Ländern zukünftig noch mehr aufs Spiel.
Lin-Klitzing: „Damit werden sämtliche bisherigen Mindestanforderungen geschleift. Wir kritisieren das und fordern die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder und die Kultusministerkonferenz nachdrücklich auf, mindestens am Niveau der eigenen Beschlüsse von 2013 festzuhalten und nun auch endlich die umfassenden Standards für Akademikerinnen und Akademiker zu entwickeln, die per Nachqualifikation gerne Lehrkräfte werden wollen. Ein modularisiertes Universitätsmodell wie das sächsische sollte als Standard gelten, denn es muss um die Qualität der Bildung gehen und nicht um ein verkapptes Sparmodell.“
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