Damit sich kranke Arbeitnehmer künftig nur noch um ihre Genesung kümmern können, müssen sie ihrem Arbeitgeber künftig keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) mehr schicken. Ab Anfang 2023 übernehmen das die Krankenkassen, die den jeweiligen Arbeitgebern die Krankmeldung digital zur Verfügung stellen. Auch die behandelnden Ärzte leiten die AU digital an die Krankenkassen ihrer Patienten weiter. Nach Auskunft der ARAG Experten sind Arbeitnehmer aber nach wie vor verpflichtet, sich beim Arbeitgeber per Telefon, E-Mail, SMS oder Messengerdienst krankzumelden. Zudem müssen Ärzte ihren Patienten auch weiterhin eine eigene Bescheinigung in Papierform aushändigen.
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