Wer Pech im Online-Casino hatte, kann vor Gericht verlorenes Geld wieder zurückholen. Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat mit Urteil vom 21. September 2021 einem Spieler über 40.000 Euro zugesprochen. Das Online-Casino aus Malta habe mit einer deutschsprachigen Webseite Glückspiele in Deutschland betrieben, obwohl Online-Glücksspiele in Deutschland bis Ende Juni 2021 verboten waren (Az. 2 O 296/20). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer begrüßt das Urteil als eindeutigen Verbrauchersieg. Auch in der zweiten Instanz liegen mittlerweile positive Ergebnisse vor. Viele Verbraucher haben nun die Chance, Verluste im Online-Casino wettzumachen. Die Kanzlei rät zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check und zur zügigen Klage. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Verbraucherschutz. Mehr Infos zur Casino-Abzocke gibt es auf der Kanzlei-Website. Derzeit führen die Inhaber im Abgasskandal die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

Mit deutschsprachiger Webseite Spieler ins Online-Casino gelockt

In Online-Casinos werden seit Jahren Milliarden umgesetzt. Dabei waren in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 Online-Glücksspiele im Internet ausnahmslos verboten. Seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot auch in Deutschland einstellen, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage: Wer vor dem 1. Juli 2021 bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter gezockt hat, kann seine Verluste zurückfordern. Im Umkehrschluss kann das Casino natürlich auch Gewinne zurückfordern. Der vorliegende Fall am Landgericht Waldshut-Tiengen unterstreicht diese Rechtsauffassung.

Ein Spieler verzockte bei dem in Malta ansässigen Unternehmen zwischen Januar 2017 und April 2021 knapp über 40.000 Euro. Das Unternehmen bot auf der deutschsprachigen Webseite die üblichen Glücksspiele wie Slots, Tischspiele und Sportwetten an. Der Beklagte hat nach eigener Ansicht, keine Ahnung, dass das Online-Glücksspiel in Baden-Württemberg verboten war. Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründung vor allem darauf hin, dass der abgeschlossene Spielvertrag zwischen Kläger und Beklagte nichtig war. Nach dem Glücksspielstaatsvertrags von Baden-Württemberg war zum Zeitpunkt der Teilnahme des Klägers Online-Casinospiele verboten. Auch die Tatsache, dass die Länder bei der Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Juli 2021 von einem Totalverbot von Online-Casinospielen Abstand genommen haben, begründet aus Sicht des Gerichts nicht die Annahme, dass das ursprüngliche Totalverbot von Online-Casinospielen mit dem Recht der EU unvereinbar war.

Daher muss das Unternehmen dem Spieler sein Geld in voller Höhe zurückzahlen (Az. 2 O 296/20).

Geld im Online-Casino verzockt? Dr. Stoll & Sauer rät zur Klage

Die Chancen, verspieltes Geld wieder zurückzuholen, stehen für Verbraucher nach diesem Urteil bestens. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Beschluss vom 4. April 2022 klar gemacht, dass ein Online-Casino keinen Anspruch auf das Geld der Spieler habe. Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland sei weitreichend verboten und die Verträge zwischen Spieler und Anbieter daher nichtig gewesen (Az. 23 U 55/21). Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung der Online-Casino-Abzocke durch zahlreiche Urteile ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Rückerstattung sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg gegen den Casino-Betreiber herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen einigen.

 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen aktuell in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG haben Inhaber ebenso mit angeführt. Im renommierten JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel