Die grüne Familienministerin fordert allen Ernstes, dass nach dem Wegfall des Werbeverbots für Abtreibungen nun dringend weitere Schutzzäunen geschliffen werden müssten, die das ungeborene Leben in Deutschland schützen. Besonders absurd ist in diesem Zusammenhang ihre Forderung, zur Sicherung der Versorgung mit flächendeckenden Abtreibungseinrichtungen sei es notwendig, dass bereits Medizinstudenten im Rahmen ihrer Ausbildung das Handwerk der vorgeburtlichen Kindstötung erlernen sollten.
Eine solche Forderung ließe sich nur umsetzen, wenn gleichzeitig für alle Medizinstudenten die Gewissens- und Religionsfreiheit nicht mehr gelten würde. Wenn das Grundrecht auf Leben einem Teil der Bevölkerung aberkannt wird, büßen andere Menschen ebenfalls ihre Grundrechte ein.
Hier wird auf dem Rücken der Bevölkerung Ideologie betrieben, die mit Familienpolitik gar nichts mehr zu tun hat. Tatsache ist: In Deutschland gibt es noch knapp 650 Geburtshilfen, in denen jedes Jahr ca. 750.000 Kinder geboren werden. Es gibt jedoch fast doppelt so viele Abtreibungseinrichtungen, in denen jedes Jahr ca. 100.000 Abtreibungen durchgeführt werden. Wo besteht also wirklich ein Mangel? Geburten lassen sich nicht terminieren, Abtreibungen schon. Wer daher Familienpolitik betreiben und sich für Frauengesundheit stark machen möchte, der stärkt die Geburtshilfe. Wer dagegen meint, alle Medizinstudenten zur Erlernung einer Tötungshandlung zu verpflichten, verschärft den ohnehin eklatanten Ärztemangel in Deutschland. Junge Menschen in Deutschland arbeiten schon als Teenager hart, um mit einer Abiturbestnote einen Medizinstudienplatz ergattern zu können. Sie bringen Höchstleistungen im Studium, um die anspruchsvollen Prüfungen zu bestehen. Sie tun dies alles, weil sie lernen möchten, wie man Menschen heilt und Leben rettet. Wenn jedoch das Töten ungeborener Menschen verpflichtender Teil ihrer Ausbildung werden sollte, werden wir den Ärztemangel verschärfen – weil dann nur noch diejenigen Medizin studieren werden, für die das Töten ungeborener Menschen einfach dazu gehört.
Auch die Ankündigung Paus‘, eine außerparlamentarische Expertenkommission einberufen zu wollen, die sich mit der Frage befassen soll, wie man den § 218 außerhalb des Strafgesetzes regeln könne, sieht Kaminski kritisch. Trotz aller Schwächen sei der § 218 ein Gesetz, dass dem Anspruch des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts, das Leben auch des ungeborenen Menschen zu schützen, wenigstens ansatzweise gerecht werde. Offensichtlich befürchtet die Ampel-Koalition den Zorn des Wahlvolks und besetzt daher die Kommission lieber mit handverlesenen Experten, die sich nicht gegenüber ihren Wählern rechtfertigen müssen, wohl aber vermutlich das gewünschte Ergebnis präsentieren. Verwundern muss dies niemanden: Wenn Teile der Grundrechtecharta der EU von Ideologen außer Kraft gesetzt werden, steht auch die Präambel zur Dispositon, die noch die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie als Grundsätze der Europäischen Union erkennt.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
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