Mit diesem Entwurf streicht Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach mindestens 20.000 Stellen in der Pflege im Krankenhaus. Ab dem Jahr 2024 könnten tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr über das Pflegebudget finanziert werden, weil sie nach Ansicht des Ministers nicht mehr am Krankenbett tätig sein sollen. „Dieser Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit vielen Jahren wertvolle Arbeit zur Unterstützung der Pflege am Patienten leisten. Zudem würde alles, worauf sich die Selbstverwaltung in schwierigen Verhandlungen mittlerweile geeinigt hat, über den Haufen geworfen. Karl Lauterbach hat bisher nichts getan, um den Pflegepersonalmangel zu beseitigen. Mit diesem Gesetz wird sich der Personalmangel in der Pflege weiter verschärfen. Nach zwei Jahren Pandemie ist es absolut nicht nachvollziehbar, wie der Gesundheitsminister einen solchen Vorschlag unterbreiten kann“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.
Die Regelung sieht vor, dass ab dem Jahr 2024 das „sonstige Personal“ nicht mehr im Pflegebudget – wie bisher zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern vereinbart – berücksichtigt werden darf. „Sonstiges Personal“ sind Beschäftigte, die nicht über eine klassische Pflegeausbildung verfügen, aber mit ihren Kompetenzen seit vielen Jahren einen wertvollen Beitrag zur Patientenversorgung in der Pflege leisten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Heilerziehungspfleger und Hebammen. Sollte der Gesetzentwurf final beschlossen werden, müssen die Krankenhäuser diese Personen aus der Pflege am Krankenbett abziehen und schlimmstenfalls sogar entlassen. Diesen Verlust werden die klassischen Pflegekräfte durch Mehrarbeit auffangen müssen. Das ist das genaue Gegenteil dessen, was die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hatte.
Hinzu kommt, dass das Ministerium auch weiterhin von einer vermeintlichen Doppelfinanzierung philosophiert und sich sogar dazu hinreißen lässt, Millionenbeträge zu orakeln, die möglicherweise aus der Krankenhausfinanzierung gestrichen werden müssten. „Es ist ein ganz neuer politischer Stil, dass ein Minister, der sich ansonsten gerne auf wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse bezieht, nun ohne jede Faktenbasis in einem Gesetzentwurf über Hunderte von Millionen Euro spekuliert, die er den Krankenhäusern streichen will“, äußert Dr. Gerald Gaß sein völliges Unverständnis.
„Mit diesem Entwurf wird alles konterkariert, was in den vergangenen zwei Jahren politisch den Pflegekräften versprochen wurde: Stärkung der Pflege, bessere Rahmenbedingungen und Zukunft für die Pflege. Wir fordern den Minister deshalb auf, umgehend diesen Entwurf fallenzulassen und sachgerechte Lösungen für den Pflegebereich zu finden“, so Dr. Gaß.
Die Krankenhäuser fordern den Minister auf, das Gesetz zu nutzen, um die Beschlüsse aus der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) zu übernehmen und kurzfristig die finanzielle Sicherheit der Krankenhäuser für den Herbst zu gewährleisten. Die GMK hat richtigerweise festgestellt, dass die Kliniken unbedingt frühzeitig finanziell abzusichern sind. Die Kliniken benötigen Planungssicherheit für den Rest dieses Jahres und für das kommende Jahr.
Der gleiche Minister, der sonntagabends in Talkshows erklärt, wie schwer die soziale Infrastruktur durch die bevorstehende Coronawelle im Herbst betroffen sein wird, hat am 30. Juni sämtliche Coronahilfen für die Krankenhäuser gestrichen. Nichts passt mehr zusammen in der Gesundheitspolitik dieser Bundesregierung, und die Leidtragenden sind die Patienten und Beschäftigten im Gesundheitswesen. „Ich befürchte, dass sich in diesem Herbst die Versäumnisse der Politik ganz bitter rächen werden und die Versorgung in den Krankenhäusern in zahlreichen Regionen nicht mehr umfänglich sichergestellt werden kann. Unser Apell richtet sich deshalb jetzt ganz dringend an die Bundesländer, dieser fehlgeleiteten Politik entgegenzutreten, denn die Probleme werden sich dort vor Ort in den Ländern unweigerlich niederschlagen“, erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende, Dr. Gerald Gaß.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.903 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 19 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 122 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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