Auf Fördermaßnahmen im Stadtgebiet Köln entfallen knapp 28,7 Millionen Euro. Unter anderem soll das Geld in die brandschutztechnische Nachrüstung und den Neubau zweier östlicher Bahnsteigzugänge an der Haltestelle Hans-Böckler-Platz/Bahnhof West fließen (14 Millionen Euro). Zudem sind sieben Millionen Euro für die Installation von ZugInfoMonitoren (ZIM) an Bahnhöfen durch die DB Station&Service AG vorgesehen. Die Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) soll gut vier Millionen Euro für den Bau des neuen Haltepunkts „Hürth-Kendenich“ und eines Bahnübergangs für einen Fuß-/Radweg an der Stadtbahnlinie 18 erhalten.
Maßnahmen im Rhein-Erft-Kreis können mit knapp drei Millionen Euro gefördert werden. Im Rhein-Sieg-Kreis stehen fünf neue Projekte an, die mit insgesamt fast sieben Millionen Euro im Maßnahmenkatalog aufgelistet sind. Neben der Aufstellung von Anzeigern für die dynamische Fahrgastinformation an 447 Haltestellen im Kreis durch die RVK wird vor allem der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen gefördert.
Weitere Fördermittel für Investitionsvorhaben rund um Bus, Bahn und Schiene sind für die Stadt Bonn (7,5 Millionen Euro), Aachen bzw. die Städteregion Aachen (insgesamt 4,4 Millionen Euro), den Kreis Euskirchen (7,7 Millionen Euro), den Kreis Düren (10,5 Millionen Euro), den Kreis Heinsberg (drei Millionen Euro) den Oberbergischen Kreis (2,6 Millionen Euro) sowie den Rheinisch-Bergischen Kreis (860.000 Euro) vorgesehen.
„Wir freuen uns, dass die Kommunen unserem Aufruf gefolgt sind und viele Maßnahmen angemeldet haben. Die Umsetzung der Maßnahmen ist ein wichtiger Schritt hin zur angestrebten Mobilitätswende. Damit machen wir den Nahverkehr im Rheinland attraktiver und fördern das erfolgreiche Zusammenspiel von Umwelt, Klima und Mobilität“, so NVR-Geschäftsführer Dr. Norbert Reinkober.
Maßgeblich für die Aufnahme in den Maßnahmenkatalog waren neben dem Bewertungsergebnis innerhalb der jeweiligen Förderkategorie das Jahr des Baubeginns sowie die regionale Verteilung der Mittel. Der NVR übernimmt in der Regel 90 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme. Die übrigen zehn Prozent werden vom Antragsteller (Kommune oder Verkehrsunternehmen) finanziert.
Eine Aufstellung mit allen 43 neuen Fördermaßnahmen des Nahverkehr Rheinland finden Sie im Anhang. Dabei ist die Rubrik „Gesamte Zuwendungen in Euro“ maßgebend.
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