Positive Entwicklung bei der Entlohnung der Pflegekräfte in Niedersachsen: 18 Prozent der landesweit mehr als 3.600 Pflegeeinrichtungen bezahlen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits heute nach Tarif. Weitere 68 Prozent werden den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ab dem 1. September 2022 nachziehen und ihre Beschäftigten ebenfalls in Tarifhöhe bzw. in Höhe von kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bezahlen. Das ist das Ergebnis der Meldungen, die alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bis zum 30. April 2022 an die Landesverbände der Pflegekassen abgeben mussten.

Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen: „In 86 Prozent der Pflegeeinrichtungen des Landes ist eine Bezahlung mindestens auf Tarifniveau damit aktuell in Umsetzung oder bereits vollzogen.“ Klärungsbedarf gibt es noch mit Pflegeeinrichtungen, die bisher keine Rückmeldungen an die Pflegekassen abgegeben haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren. Der AOK-Bundesverband hat die Zusammenführung und Plausibilisierung der Rückmeldungen der Pflegeeinrichtungen übernommen. 

Versorgungsverträge nur noch bei Bezahlung in Tarifhöhe 

Die Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sehen vor, dass die Landesverbände der Pflegekassen ab 1. September Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeinrichtungen schließen dürfen, die mindestens in Tarifhöhe bezahlen. 14 Prozent der Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen haben den Pflegekassen bis zum 30. April 2022 noch keine Rückmeldung gegeben, wie sie die Vorgaben zur tariflichen Bezahlung in der Pflege ab September umsetzen wollen (zum Vergleich: Bundesweit liegt die Quote der fehlenden Rückmeldungen bei 22 Prozent). Diese Einrichtungen werden derzeit von den Landesverbänden der Pflegekassen angeschrieben und aufgefordert, die ausstehende Mitteilung als Voraussetzung für die Anpassung ihres Versorgungsvertrages nachzureichen. 

Wichtiger Schritt zu angemessener Entlohnung in der Pflegebranche

Die AOK Niedersachsen begrüßt die auf Basis der GVWG-Regelungen festzustellende Gehaltsentwicklung in der Altenpflege. „Das Pflegepersonal, das durch die Coronakrise zusätzlich großen Anforderungen und Belastungen ausgesetzt war und ist, erfährt hierdurch seine hochverdiente Wertschätzung. Gleichzeitig wird ein wichtiger Beitrag zu einer höheren Attraktivität des Pflegeberufes geleistet“, so AOK-Chef Dr. Peter. Darüber hinaus bedarf es selbstverständlich weiterer Maßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals. Die AOK Niedersachsen wird sich auch weiterhin mit konkreten Vorschlägen in die vom Land initiierte „Konzertierte Aktion Pflege Niedersachsen“ (KAP.Ni) einbringen, um die Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern.

Die höheren Gehälter in der Altenpflege bergen leider die Gefahr, dass bei den gesetzlich gedeckelten Leistungen der Pflegeversicherung die häufig ohnehin schon hohen Eigenanteile der Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen weiter steigen. AOK-Chef Dr. Peter: „Es ist daher dringend erforderlich, dass der Gesetzgeber die im Koalitionsvertrag angekündigten Reformen auf den Weg bringt und die Pflegeversicherung durch höhere Bundeszuschüsse entlastet.“ 

Über AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Die AOK ist die größte Krankenversicherung in Niedersachsen (Marktanteil 38 Prozent). Über 2,9 Millionen Versicherte können sich auf den Schutz einer starken Gemeinschaft verlassen. Zwischen Nordsee und Harz ist die Gesundheitskasse an über 100 Standorten vertreten. Die AOK beschäftigt landesweit rund 6800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Haushaltsetat beträgt in der Kranken- und Pflegeversicherung rund 14 Milliarden Euro.

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