Das Amtsgericht München hat nach Auskunft der ARAG Experten einen Kreditkarteninhaber, der die Karte in einem Online-Casino verwendet hatte, rechtskräftig zur Bezahlung der Kreditkartenrechnung verurteilt. Mit seinem Argument, es habe sich um illegales Glückspiel gehandelt und das Kreditinstitut habe dies gewusst, drang der Karteninhaber nicht durch. Er habe die Zahlungen autorisiert, eine Nachforschungspflicht hinsichtlich der Legalität der Zahlungen treffe das Institut nicht, so das Gericht (Az.: 173 C 10459/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .
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