Die EU-Kommission hat jüngst eine Verordnung auf den Weg gebracht, nach der ukrainische Führerscheine im gesamten EU-Gebiet anerkannt werden, solange ihren Inhaberinnen und Inhabern Schutz durch EU-Recht oder durch nationales Recht gewährt wird. Mit einem Inkrafttreten dieser Verordnung wird derzeit spätestens im Herbst 2022 gerechnet. Um den Betroffenen in der Zwischenzeit die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis mit den dafür erforderlichen Prüfungen zu ersparen, wird die Fahrberechtigung der Betroffenen um ein halbes Jahr verlängert.
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