„Wir begrüßen den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Nun haben wir es schwarz auf weiß: Die Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot von Fremdpersonal – von Werkverträgen und Leiharbeit – in der Fleischindustrie sind gescheitert. Sie sind noch nicht einmal zur Entscheidung angenommen worden“, hat Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), heute erklärt.
„Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz durfte der Gesetzgeber hart durchgreifen, um die Missstände in der Branche zu beseitigen. Das Verbot, in der Fleischindustrie Werkvertragsbeschäftigte einzusetzen oder Leiharbeit zu nutzen, war ein Meilenstein, um der Ausbeutung in der Branche einen Riegel vorzuschieben, und ist nun entsprechend bestätigt. Das heutige Urteil ist ein sehr gutes Urteil. Tausende vor allem ehemals Werkvertragsbeschäftigte sind nun fest in den Unternehmen angestellt“, so der NGG-Vize.
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