Demnach ist Land ein zentraler Bestandteil zur Durchsetzung öffentlicher Interessen wie einer gerechten Landverteilung und Existenzgründungen von Jungbäuer:innen. „Wir fordern das Finanzministerium auf, die Absprache zum Verkaufsstopp im Koalitionsvertrag umgehend umzusetzen. Das Land in öffentlichem Besitz muss auf Basis international anerkannter Normen für Jung- und Kleinbäuerinnen zur Verfügung gestellt werden,“ erklärt Roman Herre, Agrarreferent von FIAN Deutschland.
Die Landkonzentration ist in den letzten Jahren in Deutschland stark angestiegen. Rasant gestiegene Landpreise stellen eine starke Diskriminierung von Jung- und Kleinbäuer:innen beim Zugang zu Land dar, der Basis bäuerlichen Lebens.
Die UN-Landleitlinien wurden von Deutschland aktiv mitverhandelt und weisen Staaten an, der Diskriminierung beim Zugang zu Land angesichts „mangelnden Zugangs zu wirtschaftlichen Ressourcen“ zu beseitigen. Ein Verkaufsstopp und die Verpachtung von staatlichem Land nach sozialen und ökologischen Kriterien wäre daher ein wichtiger Baustein, der Landkonzentration entgegenzuwirken und Völkerrechtsnormen umzusetzen.
Diese Forderungen werden heute am Finanzministerium mit einer Aktion unter dem Motto „Junglandwirt:innen gegen Lindner: Gemeinwohl statt Profite!“ von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, dem Bündnis Junge Landwirtschaft sowie WeAct untermauert. Die Menschenrechtsorganisation FIAN unterstützt diese Aktion ausdrücklich. Eine Online-Petition finden Sie hier.
Hintergrund
Die Blockade des Finanzministeriums bezieht sich auf die Flächen der Bodenverwertungs und -verwaltungs Gmbh (BVVG). Diese ist eine Nachfolgegesellschaft der Treuhand, die das ehemalige Staatseigentum der DDR verwaltet und zu Höchstpreisen verkauft. Sie verwaltete ursprünglich über 1 Mio. Hektar landwirtschaftlicher Flächen. Nach umfangreicher Privatisierung besitzt sie inzwischen nur noch 91.000 Hektar in den neuen Bundesländern. Die BVVG untersteht dem Bundesfinanzministerium.Im Koalitionsvertrag wurde folgendes vereinbart: „Die BVVG-Flächen werden für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Klima- und Artenschutz genutzt. Dabei werden landwirtschaftlich genutzte Flächen vorrangig an nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe verpachtet und nicht veräußert.“ (S. 37)
Die UN Landleitlinien wurden 2012 mit aktiver Beteiligung der Bundesregierung verhandelt und verabschiedet. Sie unterstreichen beispielsweise unter Leitlinien 4.6 die Notwendigkeit staatlichen Handelns bei Diskriminierungen im Zugang zu Land.
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