Wie erkenne ich Falschgeld?
Auf modernen Euro-Noten sind Sicherheitsmerkmale hinterlegt, die die Erkennung von Falschgeld schnell und unkompliziert möglich machen. Wie Sie Falschgeld am leichtesten erkennen, können Sie im Blogartikel So erkennen Sie Falschgeld nachlesen.
Droht eine Strafe, wenn ich versehentlich mit Falschgeld bezahle?
Ja, auch wenn erstmal die vorsätzliche Zahlung mit Falschgeld strafbar ist. Die Zahlung gilt als vorsätzlich, wenn Sie den Umstand, dass es sich um Falschgeld handelt, zumindest billigend in Kauf genommen haben. Wurde versehentlich mit Falschgeld bezahlt, so müssen zunächst die Behörden nachweisen, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde. Wenn das Gericht dann ebenfalls zu der Auffassung gelangt, dass vorsätzliches Handeln vorliegt, kann es eine entsprechende Strafe verhängen.
Wird Falschgeld von der Bank ersetzt?
Nein. Wenn Sie Falschgeld erkennen und bei der Polizei oder Bank abgeben, erhalten Sie kein echtes Geld. Trotzdem sollten Sie gefälschte Scheine oder Münzen melden. Denn wenn Sie wissentlich mit Falschgeld irgendwo bezahlen, machen Sie sich strafbar. Übrigens: Zahlen Sie Falschgeld in einen Einzahlungsautomaten bei einer Bank ein, wird das Geld später eingezogen und Sie erhalten keine Gutschrift auf Ihr Konto. Außerdem müssen Sie mit einer Rückfrage der Bank oder der Polizei rechnen. Prüfen Sie deshalb vor einer Einzahlung immer, ob es sich um echtes Geld handelt.
Wer haftet für Falschgeld?
Grundsätzlich ist jeder selbst dafür verantwortlich, kein Falschgeld entgegen zu nehmen. Sie können Falschgeld nicht später bei einer Bank oder der Polizei in echtes Geld umtauschen. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie direkt einen Geldschein prüfen, wenn Sie ihn erhalten. Denn schon die Annahme, aber vor allem die Weitergabe von Falschgeld, kann strafrechtliche Folgen haben.
Welche Strafe droht mir, wenn ich Falschgeld wissentlich nutze?
Abhängig davon, wie Sie es erhalten haben und ob sie mit Falschgeld bezahlt haben, drohen Geldstrafen und hohe Freiheitsstrafen.
Welche Strafe droht mir, wenn ich Falschgeld in Umlauf bringe?
Schon der Versuch, mit Falschgeld zu bezahlen oder es sonstwie in Umlauf zu bringen, ist strafbar. Selbst wenn das sofort bemerkt wird und Sie schnell mit echtem Geld bezahlen wollen, droht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
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