Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige in Pflegeheimen für pflegebedingte Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten aus eigener Tasche zahlen müssen, entwickeln sich weiter dynamisch. Die seit 1.1.2022 geltende gesetzliche Regelung, wonach sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag an den Pflegekosten (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil: EEE) beteiligen, bringt nur bei längeren Heimaufenthalten spürbare Entlastung, wie eine neue Datenauswertung der Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit den Pflegeeinrichtungen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.7.2022 zeigt.

Pflegebedürftige mit einem Aufenthalt bis zu 12 Monaten und einem Zuschlag von 5 Prozent mussten am 1.1.2022 in Rheinland-Pfalz einen durchschnittlichen Eigenteil von 2.220 Euro bezahlen. Am 1.7.2022 lag dieser bereits wieder bei 2.344 Euro.

Bei einem Aufenthalt von 12 bis 24 Monaten (Zuschlag von 25 Prozent) stieg der Eigenanteil im gleichen Zeitraum von 2.042 Euro auf 2.151 Euro, ab 24 Monaten (Zuschlag 45 Prozent) von 1.864 auf 1.958 Euro und ab 36 Monaten (Zuschlag 70 Prozent) von 1.642 auf 1.717 Euro pro Monat.

Ohne die Zuschläge hätten die Pflegebedürftigen in Rheinland-Pfalz am 1.1.2022 einen durchschnittlichen Eigenanteil von 2.264 Euro bezahlen müssen. Am 1.7.2022 lag dieser Wert bei 2.393 Euro monatlich. Es zeigt sich also, dass der Entlastungseffekt bei einer langen Aufenthaltsdauer trotz der grundsätzlich gestiegenen Anteile deutlich spürbar ist, während er bei einer Aufenthaltsdauer unter 12 Monaten bereits nach sechs Monaten nahezu verpufft ist.

Keine nachhaltige Entlastung für Pflegebedürftige

Martin Schneider, Leiter des vdek in Rheinland-Pfalz, betonte: „Die Entlastung bei den Eigenanteilen in der stationären Pflege ist für die Pflegebedürftigen besonders im ersten Jahr nur begrenzt spürbar – sie wird durch die Steigerung der Pflegeentgelte marginalisiert. Die Eigenanteile sind in der Gesamtschau weiterhin zu hoch.“ Gründe für die Kostensteigerungen seien die Refinanzierung gestiegener Löhne und steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten. Denn der gesetzliche Zuschlag beziehe sich nur auf die pflegebedingten Aufwendungen (EEE) und nicht auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.

„Wir sehen die Entwicklung der Eigenanteile weiterhin mit Sorge. Sie bringt viele Pflegebedürftige an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit“, so Schneider weiter. „Wir brauchen deshalb dringend eine nachhaltige politische Lösung. Dabei stehen auch die Bundesländer in der Verantwortung, endlich die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Das würde die Pflegebedürftigen in Rheinland-Pfalz um durchschnittlich 452 Euro pro Monat entlasten. Zusätzlich dürfen wir alle die Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, nicht vergessen. Gute Pflege muss bezahlbar bleiben.“

Weitere Informationen im vdek-Pflegelotsen abrufbar

Die Eigenanteile, die der vdek zweimal im Jahr ermittelt, sind immer die durchschnittlichen Kosten im jeweiligen Bundesland. Daher können die tatsächlichen Eigenanteile in den einzelnen Pflegeheimen durchaus höher oder niedriger ausfallen. Nähere Informationen zu den konkreten Kosten, die in einer Einrichtung anfallen, liefert der vdek-Pflegeloste unter www.pflegelotse.de.

Über Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen über 1,4 Millionen Menschen in Rheinland-Pfalz versichern.
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– KKH Kaufmännische Krankenkasse
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