Zwischen Geschäftsführung und Gewerkschaft herrscht Einvernehmen, eine Notdienstvereinbarung abzuschließen. Sie soll die Mindestpersonalbesetzungen in den bestreikten Bereichen am 2. und 3. August 2022 regeln. „Wir sind uns mit ver.di einig, dass die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten und der Schutz ihrer Gesundheit zu jeder Zeit gewährleistet werden muss“, so Dr. Weiß.
In der jetzigen Situation, mitten in den Verhandlungen mit dem Land Hessen und immer noch ohne konkrete Ergebnisse, sieht die UKGM-Geschäftsführung jedoch „keine Grundlage für einen Beschäftigungstarifvertrag. Daher fordern wir unsere Beschäftigten auf, sich nicht an den Arbeitsniederlegungen am 2. und 3. August zu beteiligen“.
Zum Hintergrund:
Die RHÖN-KLINIKUM AG verhandelt derzeit mit dem Land Hessen einen neuen ‚Zukunftsvertrag‘ für das UKGM, in dem es auch um eine zukünftige auskömmliche Investitionsförderung für das Uniklinikum geht. Denn anders als alle anderen Universitätskliniken in Deutschland erhält das UKGM seit der Privatisierung 2006 die ihm zustehenden staatlichen Investitionsfördermittel nur noch in sehr geringer Höhe. Das verstößt gegen den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz, weshalb die RHÖN-KLINIKUM AG das Land Hessen, gestützt durch mehrere Rechtsgutachten, aufgefordert hat, das UKGM wieder in die „duale Krankenhausfinanzierung“ (Betriebsmittel von den Krankenkassen und Investitionsmittel vom Land Hessen) aufzunehmen. Ohne eine Einigung darüber droht eine langwierige, gerichtliche Klärung, die die RHÖN-KLINIKUM AG gerne vermeiden möchte. Die RHÖN-KLINIKUM AG müsse diesen Weg gehen, weil ohne die Wiederherstellung dieses „normalen Zustandes“ für das UKGM die Aufgaben als Universitätsklinikum in Forschung, Lehre und Krankenversorgung langfristig nicht mehr so erfolgreich erfüllt werden könne wie bisher.
Dr. Weiß: „Es bleibt unabhängig von allen Verhandlungen unser gemeinsames Ziel, dauerhaft sichere und attraktive Arbeitsplätze am UKGM anzubieten und zu schaffen, ein Streik am UKGM nützt dabei aber niemandem, nicht unseren Patienten und auch nicht unseren Beschäftigten.“
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