„Als DDV unterstützen wir den Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit. Deswegen ist es uns wichtig, Standards für strukturierte Wertpapiere mit Nachhaltigkeitsmerkmalen und –zielen zu entwickeln und so einen Beitrag zu Sustainable Finance zu leisten“, so Dr. Henning Bergmann, geschäftsführender Vorstand des DDV. „Gleichwohl stellen wir fest, dass der regulatorische und aufsichtsrechtliche Rahmen für Sustainable Finance noch über mehrere Jahre fortentwickelt wird und dass in der aktuellen Zeit politische und gesellschaftliche Abwägungen neu getroffen werden. Auch wenn das Umfeld dynamisch und komplex ist, bleibt es unser Ziel, Anlegerinnen und Anlegern auf einer standardisierten Grundlage ein Angebot an strukturierten Wertpapieren zu ermöglichen, das ihren jeweiligen Nachhaltigkeitszielen entspricht.“
Dem neuen DDV Nachhaltigkeits-Kodex liegt das überarbeitete Zielmarktkonzept der Finanzwirtschaft in Deutschland zugrunde. Das Zielmarktkonzept wurde von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), dem Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) und dem DDV gemeinsam entwickelt. Es unterteilt – entsprechend den europäischen regulatorischen Vorgaben – Wertpapiere mit Nachhaltigkeitsmerkmalen in drei Kategorien: (A) Auswirkungsbezogene Investments in der Ökologie im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung, (B) Produkte mit Auswirkungsbezug Nachhaltigkeit gemäß der Sustainable Finance Offenlegungsverordnung (SFDR) und (C) Produkte mit Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialthemen, die gewisse nachteilige Auswirkungen ausschließen (Principle Adverse Impacts – PAI).
Strukturierte Wertpapiere können zur Nachhaltigkeit entweder durch die Geschäftstätigkeit des Emittenten beitragen oder – und das ist neu – durch Allokation des Emissionserlöses in Projekten oder Investitionen mit bestimmten Nachhaltigkeitsmerkmalen, im sogenannten Sustainable Asset Pool. Dabei trägt der Emittent dafür Sorge, dass er mindestens in Höhe des Emissionsvolumens und über die Laufzeit des jeweiligen strukturierten Wertpapiers hinweg Vermögenswerte vorhält, die einen Auswirkungsbezug „Ökologie“ oder „Nachhaltigkeit“ haben oder Umwelt- und Sozialthemen (PAI) berücksichtigen. Auf diese Weise wird die Investition des Anlegers mit der Finanzierung einer Wirtschaftstätigkeit verknüpft, die einen Auswirkungsbezug „Ökologie“ oder „Nachhaltigkeit“ hat oder Umwelt- und Sozialthemen (PAI) berücksichtigt. Diese Vermögenswerte werden von den übrigen Bilanzaktiva des Emittenten buchungstechnisch abgegrenzt und ihr Bestand regelmäßig überprüft.
Die Anwender des DDV Nachhaltigkeits-Kodex verpflichten sich auf die Einhaltung des Kodex, wenn sie strukturierte Wertpapiere mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Privatanlegerinnen und -anlegern in Deutschland öffentlich anbieten. Sie dürfen öffentlich darauf hinweisen, dass sie bei ihren strukturierten Wertpapieren mit Nachhaltigkeitsmerkmalen die Regelungen des Nachhaltigkeits-Kodex anwenden.
Die überarbeitete Fassung des DDV Nachhaltigkeits-Kodex können Sie hier herunterladen.
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