Wertsachen sind in einem Bankschließfach oft sicherer aufgehoben als zuhause. So können Sie beispielsweise Familienschmuck, Gold oder wertvolle Münzsammlungen besser vor Einbruchdiebstahl, Wasser- oder Brandschäden schützen als in den eigenen vier Wänden. Auch wichtige Dokumente wie Zeugnisse, Stammbücher oder Testamente haben hier einen sicheren Platz. Sinnvoll ist, all das in einem Schließfach zu lagern, was sich nicht oder nur schwer ersetzen lässt und außerdem nicht regelmäßig oder spontan gebraucht wird. Bei Dokumenten kann es sich lohnen, eine Kopie zu Hause zu behalten, denn in vielen Fällen wird das Original nicht benötigt und Kopien reichen aus.

Unterlagen für die Anmietung eines Schließfaches 

Um den Mietvertrag über ein Bankschließfach abzuschließen, ist ein Termin vor Ort bei der betreffenden Bank erforderlich. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Bank, welche Unterlagen dafür benötigt werden. Im Mietvertrag werden dann Schrankfachnummer, Mietdauer, der Preis und gegebenenfalls die Versicherung benannt.

Den Inhalt kennt nur der Bankkunde

Den Zugang zum Bankschließfach hat nur der Mieter oder eine bevollmächtigte Vertrauensperson. Was im Schließfach liegt, bleibt das Geheimnis des Mieters. Auch die Mitarbeiter der Bank wissen nicht, was sich darin befindet.

Der Zugang kann von Bank zu Bank unterschiedlich sein. In der Regel weist sich der Mieter am Schalter aus und wird dann von einem Mitarbeiter in den Tresorraum begleitet. Bei manchen Instituten finden sich auch voll- oder halb-elektronische Anlagen und man bekommt mit einer Bankkarte Zugang bzw. Zugriff auf den Inhalt seines Schließfachs.

So ist das Schließbach versichert

Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung in einem Bankschließfach sind sehr selten. Und wenn doch einmal etwas passiert? Manche Banken bieten einen automatischen Versicherungsschutz bis zu einer bestimmten Summe. Darüber hinaus kann der Inhalt des Schließfachs auch über die Hausratsversicherung abgedeckt sein. Hier lohnt es sich, einen Blick in die Unterlagen zu werfen oder den Versicherer anzusprechen. Zusätzlich bieten Banken eine Bankfachinhaltsversicherung an, die separat abgeschlossen werden kann. Und wenn Sie Bargeld in einem Schließfach aufbewahren wollen? Dann klären Sie mit Ihrer Bank, ob das überhaupt mitversichert ist. Auf die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten weisen Banken bei Abschluss des Mietvertrages hin.

Wichtig: Weil die Bank den Inhalt des Schließfachs nicht kennt, sollten Sie genau dokumentieren, was sich darin befindet. Am besten legen Sie eine Liste an und machen datierte Fotos.

Vollmacht für eine Vertrauensperson

Grundsätzlich ist es möglich, eine Ihnen nahestehende Person mit einer Vollmacht den Zugang zum Schließfach zu ermöglichen. Wichtig: Da aber nur Sie den vollen Überblick über den Inhalt des Fachs haben, sollte es sich dabei unbedingt um eine Ihnen nahestehende Vertrauensperson handeln. Dafür müssen Sie als Inhaber des Bankschließfachs mit der zu bevollmächtigenden Person bei der Bank erscheinen. Informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen für diesen Termin vor Ort erforderlich sind. 

Kalkulieren Sie Wartezeit ein

Einige Banken bieten lediglich den eigenen Bankkunden die Möglichkeit, ein Schließfach anzumieten. Dennoch lohnt es sich, auch bei anderen Instituten nachzufragen. Was so ein Schließfach kostet, ist von Bank zu Bank verschieden und auch abhängig von der Größe. Über die Höhe der Miete kann man sich im Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Bank informieren.

Wenn alle Schließfächer belegt sind, kann man sich gegebenenfalls auf eine Warteliste setzen lassen. Je nach Region gibt es aber möglicherweise auch ein Schließfach in einer anderen Filiale oder einem anderen Institut.

Und was passiert im Todesfall?

Verstirbt der Mieter des Schließfachs, können seine Erben das Schließfach kündigen und seinen Inhalt an sich nehmen oder gegebenenfalls nach Abstimmung mit der Bank den Mietvertrag übernehmen. Wichtig ist, dass die Erben erst dann auf das Schließfach zugreifen können, wenn sie sich als Erben legitimieren können. Übrigens: Wer als Erbe ein Schließfach bei einer Bank in Deutschland vermutet, kann über das Nachforschungsverfahren der Verbände eine Suche beantragen.

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