LG Leipzig sieht im Dieselskandal Sittenwidrigkeit bei Fiat Chrysler
Das Landgericht Leipzig hat am 15. Juli 2022 gegen FCA ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen (Az. 3 O 749/21). Bei dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittenen Urteil machte das Gericht klar, dass dem Verbraucher durch Fiat Chrysler ein Schaden entstanden ist. Dr. Stoll & Sauer fasste die wichtigsten Fakten zum Urteil am Landgericht Leipzig zusammen:
- Der Kläger kaufte im Juli 2019 das Wohnmobil „Lido M46 SP“ des Herstellers Sun Living gebraucht für 33.000 Euro. Das Fahrzeug ist typischerweise mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato 2,3-Liter-Motor mit 130 PS ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481D.
- In dem Basisfahrzeug sollen mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Eine Zeitschaltuhr beendet nach rund 22 Minuten die Abgasreinigung des Motors. Die Prüfstandkontrolle dauert etwas weniger. Auch regelt eine Software die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur. Mit dem sogenannten Thermofenster funktioniert die Abgasreinigung nur zwischen 20 und 30 Grad gesetzeskonform. Darüber hinaus wird die Abgasreinigung auch über den Lenkradwinkeleinschlag und die Stellung des Gaspedals manipuliert.
- Das Gericht verurteilte FCA nach §826 BGB aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 4.950 Euro. Der Verbraucher muss bei diesem sogenannten Kleinen Schadensersatz das Fahrzeug nicht zurückgeben und kann sein Wohnmobil weiter nutzen. Der Schadensersatz entspricht 18,75 Prozent vom Kaufpreis.
- FCA hat aus Sicht des Gerichts nicht bestritten, dass die Abgasreinigung nach dem für den Prüfstandzyklus vorgesehenen Zeitraum von rund 22 Minuten komplett abgeschaltet wird. Die Fiat-Anwälte haben nur vorgetragen, dass es zwar einen Mechanismus zur Modulation der Abgasreinigung gebe, dieser aber aus Gründen des Motorschutzes erforderlich sei. Einen Beweis dafür sei nicht angetreten worden. Deshalb wertete das Gericht das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung als unstrittig. Der Kläger hat aus Sicht des Gerichts schlüssig vorgetragen, dass Fiat Chrysler im Basisfahrzeug des Wohnmobils Lido M46 SP von Sun Living eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat.
- Die Manipulation der Abgasreinigung durch FCA ist für das Gericht vergleichbar mit der durch den Bundesgerichtshof festgestellten Sittenwidrigkeit der Manipulation des EA189-Motors von VW. Wie bei VW so ist das Gericht auch bei FCA davon überzeugt, dass die Abgasreinigung bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Grenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten werden können. Zudem hat das Gericht keine Zweifel daran, dass die Abschalteinrichtung auf der Grundlage einer unternehmerischen Entscheidung eingesetzt wurde.
- Die für den Motor erteilte italienische Typengenehmigung hat aus Sicht des Gerichts keine Bestandswirkung. Schließlich sei sie durch Tricksereien erschlichen worden.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am EuGH bahnt sich neue Diesel-Rechtsprechung an
Mit diesem Urteil ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis erneut weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz steigen derzeit enorm. Zudem ist am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Verfahren anhängig, in dem der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen am 2. Juni 2022 vorgeschlagen hat, dass Verbraucher generell Schadensersatz zustehen soll, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist (Az. C-134/20). Einen Vorsatz, wie ihn der Bundesgerichtshof verlangt, sei nicht erforderlich. Auch bei der Nutzungsentschädigung, die oftmals den Schadensersatz kompensiert, vertritt der EuGH-Generalanwalt eine andere Meinung als der BGH. Die Festlegung der Art und Weise der Schadensberechnung sei zwar Sache der Mitgliedstaaten; die Haftung müsse aber abschrecken und dem Effektivitätsgebot angemessen Rechnung tragen. Eine den (Kaufpreis-)Schaden ausschließende Anrechnung der Nutzung sei mit dem Unionsrecht deshalb unvereinbar. Hier bahnt sich eine neue Rechtsprechung an, an die sich auch der BGH halten muss. Die meisten Landgerichte und Oberlandesgerichte warten daher mit ihren Diesel-Urteilen ab, bis der EuGH entschieden hat. Der EuGH gilt generell als verbraucherfreundlich. Mit einer Entscheidung wird gegen Ende des Jahres gerechnet.
Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen aktuell in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG haben Inhaber ebenso mit angeführt. Im renommierten JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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