Zum vorgestellten Referentenentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) sagt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes:

„Mit dem aktuell vorgelegten Referentenentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz soll zeitnah die Personalsituation in den Kliniken verbessert werden. Angesichts der nach wie vor zu hohen Belastungen auf den Stationen unterstützen wir als AOK diese Initiative, sehen jedoch gravierende Webfehler im nun vorgelegten Entwurf. Das Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 war bisher als Übergangslösung gedacht, soll aber jetzt mit dem Gesetz unbefristet aufgebaut werden. Statt sich auf ein zukunfts-fähiges und bedarfsgerechtes Instrument zu konzentrieren, werden damit unnötige Parallelstrukturen geschaffen. Das bindet Ressourcen, kostet Geld und trägt nicht dazu bei, die Situation in der Pflege nachhaltig zu verbessern. Mit der Einführung von PPR 2.0 stehen der Gesetzlichen Krankenversicherung zusätzliche Mehrausgaben in unkalkulierbarer Höhe ins Haus. Vor dem Hintergrund der aktuell angespannten Finanzlage der GKV lehnen wir diesen Ansatz entschieden ab.

Die im Referentenentwurf vorgesehene Budgetbeschleunigung birgt ein weiteres finanzielles Risiko. Die Grundintention einer schnellen Klärung offener Budgetfragen ist zwar zu begrüßen, doch kann der jahrelange Reformstau mit über 4.500 offenen Verfahren nicht wie jetzt vorgesehen innerhalb von sieben Monaten aufgelöst werden. Das ist weder für Kliniken noch für die Krankenkassen leistbar. Wir befürchten, dass ein Großteil der Verhandlungen vor der Schiedsstelle landen wird und dann die Forderungen der Kliniken einfach durchgereicht werden. Die Zeche würden am Ende wieder die Beitragszahlenden begleichen müssen. Stattdessen sollten Rahmenbedingungen geschaffen werden, um eine erfolgreiche und beschleunigte Budgetfindung vor Ort voranzutreiben. Dazu gehört insbesondere die Pauschalisierung jetzt besonders strittiger Tatbestände im Pflegebudget.

Insgesamt ist der Entwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz nach dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz leider ein weiteres Beispiel dafür, wie die Gesetzliche Krankenversicherung finanziell geschwächt und destabilisiert wird. Nachhaltige Maßnahmen im Sinne von Effizienz und Qualität wie im Koalitionsvertrag vereinbart, lässt auch dieses Gesetzesvorhaben leider erneut vermissen.“

Weiterführende Informationen finden Sie auf www.aok-bv.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 34646-0
Telefax: +49 (30) 34646-2502
http://www.aok-bv.de

Ansprechpartner:
Michael Bernatek
Pressereferent
Telefon: +49 (30) 34646-2655
Fax: +49 (30) 34646-332655
E-Mail: michael.bernatek@bv.aok.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel