Der digitale Vermögensverwalters Scalable Capital hat einem Kunden 2500 Euro Schadensersatz bezahlen müssen. Der Anleger war Opfer eines Datenlecks beim Broker geworden. Scalable hat die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil am Oberlandesgericht München bereits im Juli 2022 zurückgenommen. Erstmals ist ein Urteil im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rechtskräftig geworden, wie die FAZ am 17. August 2022 berichtete. Obwohl das Urteil für andere Fälle nicht bindend ist, hat es aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Signalcharakter. Verbraucher sollten sich ihrer Rechte bewusst sein. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Betroffenen im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Gerichte haben Klägern in anderen Fällen erstinstanzlich hohe Schadensersatzansprüche aus Art. 82 DSGVO zugesprochen. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mehr Infos zum Datenleck gibt es auf der Kanzlei-Website.

Datenleck-Opfer haben beste Chancen auf Schadensersatz

Opfern von Datenlecks ist in jedem Fall ein Schaden entstanden. Sensible Daten wir Anschriften, Telefonnummern und Kontodaten haben im Internet nichts zu suchen. Unternehmen müssen diese Daten effektiv vor Hackerangriffen schützen. Andernfalls haben sie vor Gericht mit empfindlichen Konsequenzen zu rechnen. Das musste jetzt auch der Vermögensverwalter Scalable Capital erfahren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst den Datenleck-Skandal beim Broker zusammen:

  • Der Vermögensverwalter Scalable Capital betreut inzwischen 10 Milliarden Euro von rund 600.000 Kunden.
  • Mitte Oktober 2020 kam es zu einem Datenschutzvorfall, bei dem offenbar durch einen Dienstleister unter anderem Ausweisdaten veruntreut wurden und letztlich im Netz landeten. Adressen, Ausweis-, Steuer- und Depotinformationen von mehr als 33.000 aktiven und früheren Kunden von Scalable waren von dem Leck betroffen.
  • Scalable Capital hatte die strengen Haftungsvorschriften der Datenschutzgrundverordnung verletzt. Da es offensichtlich durch die Lücke zu keinen materiellen Schäden gekommen war, drehten sich die Rechtsstreitigkeiten um mögliche und immaterielle Schäden.
  • Auch wenn es nicht zu einem Datenmissbrauch gekommen war, verurteilte das Landgericht München I Scalable zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2500 Euro. Die Sicherheitslücke, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, lag im Verantwortungsbereich des Unternehmens.
  • Bei der zugesprochenen Summe berücksichtigte das Gericht, dass Dritte das Datenleck nicht zu ihren Gunsten missbrauchen konnten (Az. 31 O 16606/20). Das Landgericht vertrat wie viele andere Gerichte auch die Ansicht, dass Schadensersatzsummen eine abschreckende Wirkung haben und damit eine abschreckende Höhe erreichen müssen.
  • Und mit seiner Berufung besaß Scalable am Oberlandesgericht München erneut schlechte Karten. Nach dem Bericht der FAZ hatte der Senat durchblicken lassen, dass er die Berufung zurückweisen wolle und eine Zulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof in Erwägung ziehe. Scalable zog darauf die Berufung zurück.
  • Die Gefahr auf ein verbraucherfreundliches Urteil in der zweiten Instanz war zu groß. OLG-Urteile können auf Landgerichte richtungsweisenden Charakter haben. Eine solche Konstellation wollte der Vermögensverwalter vermeiden – erst recht der Gang zum BGH. Dessen Urteile müssen von untergeordneten Gerichten umgesetzt werden.

Der Fall Scalable macht deutlich, dass die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz enorm gestiegen sind. Die Kanzlei rät vom Scalable-Leck betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, den Schaden durch das Datenleck zu minimieren und Schadensersatz einzuklagen.

 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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