Wer Regenwasser nutzt, kann einen wichtigen Beitrag zum ökologisch sinnvollen und verantwortungsvollen Umgang mit  der Ressource Wasser leisten. Deshalb hat die Mainzer Netze GmbH in Kooperation mit der Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz ein neues Förderprogramm für den Bau und die Installation von Zisternen aufgelegt. Der finanzielle Zuschuss soll Grundstückseigentümern einen Anreiz bieten, bauliche Maßnahmen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser durchzuführen. Je nach Größe der neuen Zisterne fällt der Zuschuss unterschiedlich aus: Für Anlagen mit einem Fassungsvolumen zwischen einem und drei Kubikmetern beträgt der Zuschuss 400 Euro. Für Zisternen, die über ein Fassungsvermögen von mehr als drei bis einschließlich zehn Kubikmetern verfügen, gibt es 550 Euro und für Großanlagen zwischen zehn und 15 Kubikmetern Fassungsvermögen 700 Euro. Das Förderprogramm richtet sich an Hauseigentümer, kleinere und mittlere Unternehmen und Kommunen im Wasserversorgungsgebiet der Mainzer Netze GmbH.

Was wird genau gefördert? 

Die Anschaffung, der Bau und die Installation einer Zisterne inklusive der erforderlichen Arbeiten und  die zugehörige Anschaffung und Installation eines separaten Leitungssystem (vom Dach über Speicher zu den Verbrauchsstellen).

  • Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen, Prototypen und zweckentfremdete Behälter, sowie gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.
  • Die zu fördernde Anlage sollte eine Mindestgröße von 1000 Litern umfassen.
  • Der Regenwasseranlage darf nur von Dachflächen ablaufendes Niederschlagswasser zugeführt werden. Hofabläufe dürfen wegen der nicht auszuschließenden Verunreinigung nicht angeschlossen werden.
  • Niederschlagswasser ist ausschließlich für die WC-Spülung, zur Gartenbewässerung und evtl. zum Wäschewaschen zu nutzen. Weitere Entnahmestellen innerhalb des Hauses sind nicht zulässig.
  • Der Überlauf der Speicher ist an die Kanalisation oder eine Versickerungsanlage (Mulde, Schacht) anzuschließen.
  • Die Regenwasseranlagen sind nach etwaigen Richtlinien und Empfehlungen höherrangiger Behörden zu erstellen und zu betreiben. Weiterhin sind die einschlägigen DIN-Normen (DIN 1989-1) zu berücksichtigen.

Die Inbetriebnahme der förderfähigen Anlage muss im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Antragstellung erfolgen. Die Inbetriebnahme ist durch das angegebene Installationsunternehmen zu bescheinigen.

Die Förderung nach diesem Förderprogramm ist mit anderen Förderungen kumulierbar. Hierbei darf jedoch die Summe der Fördermittel maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Zuwendung besteht nicht. Pro Grundstück wird nur eine Zisterne gefördert. Die Gewährung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Fördermittel. Der Antrag auf Förderung ist vor Baubeginn schriftlich bei der Mainzer Netze GmbH einzureichen. Das hierfür zu verwendende Formular steht jeweils unter www.mainzer-netze.de  oder www.mainzer-stiftung.de  zum Download zur Verfügung. 

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