Bis Ende Juli 2022 gingen bei der VIACTIV 562.479 Krankmeldungen ein, entweder per Post und Fax, über die App, per E-Mail oder eben als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Gab es im Januar 6.121 eAU, so stieg die Zahl im Juli bereits auf 59.096. Das entspricht einem Anteil von zuletzt weit mehr als 50 Prozent. Die eAU vermeidet bürokratischen Aufwand und Kosten für den Papierversand und stellt eine lückenlose Dokumentation von AU-Zeiten sicher.
Eine aktuelle Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigt, dass jede zweite Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vollständig digital ausgestellt wird. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringt die elektronische Krankmeldung erhebliche Vorteile mit sich: Bislang waren sie dafür verantwortlich, dass der sogenannte „gelbe Schein“ dem Arbeitgeber spätestens zum vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit (AU) vorlag und die Krankenkasse innerhalb einer Woche die Benachrichtigung erhielt. War das nicht der Fall, riskierten Beschäftigte den Verlust der Entgeltfortzahlung oder des Krankengelds.
Dank der eAU müssen sie nun nicht mehr selbst Sorge tragen, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig bei ihrer Krankenkasse vorzulegen. Wenn die Arztpraxis eine eAU ausstellt, müssen Arbeitnehmer nicht mehr in die Krankenkasse, um ihren „gelben Schein“ abzugeben. Lediglich bei ihrem Arbeitgeber müssen sie sich krankmelden. Hier zeigt sich in der Praxis, welche Erleichterung gelungene Digitalisierung bewirkt.
Seit Juli dieses Jahres sind die Arztpraxen verpflichtet, die Krankmeldung an die Krankenkasse elektronisch zu übermitteln. In einem zweiten Schritt stellen die Krankenkassen die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch zur Verfügung, die dann vom Arbeitgeber auf digitalem Weg abgerufen werden.
Wie es weitergeht
Leider etwas verspätet wird ab Januar 2023 auch das Arbeitgeber-Meldeverfahren neugestaltet. Dann müssen Beschäftigte ihren Krankenschein nicht mehr selbst beim Arbeitgeber abgeben.
„Ärzte die noch nicht so weit sind, drucken nach wie vor alle drei Ausfertigungen für Patient, Arbeitgeber und Krankenkasse aus. Seit Ende Juli kommen zwar schon weit über 50 Prozent der bei der VIACTIV eingegangenen AU-Bescheinigungen per eAU, aber eben keine 100 Prozent“, sagt Jörg Bischoff, Leiter Referat Telematik und eServices der VIACTIV. Da seit dem 01.07.2022 diese Übermittlung verpflichtend ist, dürfte der Anteil der eAU ab August weiterhin deutlich zunehmen. Ärztinnen und Ärzte sollen ihre Patienten informieren, ob die eAU in ihrer Praxis verschickt wird. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt den Arztpraxen hierzu Patienteninformationen zur Verfügung.
„Da die Pilotphase für das Verfahren Krankenkasse – Arbeitgeber bis 01.01.2023 verlängert wurde, erhalten Beschäftigte den Ausdruck für ihren Arbeitgeber aktuell weiterhin in der Praxis“, so Bischoff. Zu Beginn des neuen Jahres sollen Patienten endgültig nichts mehr mit den Krankenscheinen an ihre Arbeitgeber zu tun haben. Dann sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, ihnen eine einfache AU-Bescheinigung auszudrucken. Wichtig ist: Die Krankenkasse versendet nicht automatisch bei Eingang einer eAU eine Meldung über die AU-Zeiten an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss aktiv bei der Krankenkasse die AU-Zeiten auf elektronischem Weg anfragen.
Ab 1. Januar 2023 werden alle Krankschreibungen an die Krankenkassen in elektronischer Form von Seiten der Ärztinnen und Ärzte übermittelt. Dann sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, die AU digital an die Arbeitgeber weiterzuleiten.
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