Unnötiger Datenaustausch im Konzern kann immateriellen Schaden verursachen
Werden in einem Konzern Daten von Arbeitnehmern unnötig weitergegeben, haben Kläger einen Unterlassungsanspruch und es steht ihnen immaterieller Schadensersatz zu. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat einem Arbeitnehmer 2000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Innerhalb des Konzerns waren Daten transferiert worden, die nicht für Mehr