Heute läuft eine Frist der Senatskanzlei Berlin und der Staatskanzlei Brandenburg ab, zu dem bereits länger vorliegenden Entwurf zu Änderungen des rbb-Staatsvertrages Stellung zu nehmen. Das ist Anlass für die APR als Vertretung von Anbietern von Radio, lokalem TV und Telemedien, Schlussfolgerungen aus der Krise zu ziehen, die sich beim rbb in besonderer Weise manifestiert. Der Verband hat heute den Rundfunkreferenten der Länder ein Positionspapier vorgelegt.
Die APR regt dringend an, die Diskussion um Auftrag als auch um die Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Gemeinschaft der Bundesländer vor dem aktuellen Hintergrund noch nicht abzuschließen, sondern erneut zu beraten und sich anbietende Konsequenzen gerade bei der Struktur zu ziehen.
Entscheidungen der Gremien zur Positionierung der Rundfunkanstalten bei ihren Aufgaben und im Wettbewerb zu privaten Veranstaltern sollen drittschützenden Charakter haben und entsprechend überprüft werden können.
Die APR hat in ihrer Stellungnahme unterstrichen, dass die gegenwärtig zu beobachtenden Vorkommnisse nicht mit Häme gesehen werden, sondern mit Sorge. Das Bundesverfassungsgericht hat den größeren Spielraum beim Privatfunk mit der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begründet. Effektive, im dualen System ausgleichende Regeln und Kontrolle liegen im gesamtgesellschaftlichen Interesse.
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