Besonders frappierend sind die Ergebnisse im Bereich der Transparenz. „Kaum ein Standard stellt ausreichend Informationen für Unternehmen bereit, damit diese ihren Sorgfaltspflichten tatsächlich nachkommen können. Ein Teil überprüft erst gar nicht, ob die gestellten Anforderungen tatsächlich umgesetzt werden. Ebenso alarmierend ist, dass keiner der Standards einen Beschwerdemechanismus für Betroffene hat, der mit den UN-Leitprinzipien für die Umsetzung von Menschenrechten in Lieferketten konform ist“, kritisiert Sydow.
„Die Bundesregierung muss sich beim Ratsgruppentreffen heute dafür stark machen, dass Scheinlösungen keinen Platz im EU-Lieferkettengesetz bekommen. Es braucht klare Qualitätsanforderungen an Standards. Jedoch darf die Verantwortung der Unternehmen für Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten niemals an Standards ausgelagert werden“, so Sydow. Am vergangenen Freitag hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, dass die Bundesregierung den Kommissionsvorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz unterstützt. Mit dieser Positionierung kann sich Deutschland nun aktiv in den Verhandlungsprozess in der EU-Ratsarbeitsgruppe einbringen.
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