Im Rahmen des neuen Entlastungspakets, das die Bundesregierung gestern vorgestellt hat, soll auch eine Nachfolgelösung für das 9-Euro-Ticket umgesetzt werden. Der Preis des neuen Tickets soll dabei zwischen 49 und 69 Euro liegen. Der Bund stellt dazu „jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen“, heißt es im Beschlusstext. Zudem soll auch der Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für die Schiene im Haushalt 2023 um zusätzliche 500 Millionen aufgestockt werden, plus eine Milliarde Euro an Verpflichtungsermächtigungen.

VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff bewertet die gestrigen Beschlüsse wie folgt: „Es ist gut, dass jetzt endlich konkrete Zahlen für ein Nachfolgeticket auf dem Tisch liegen. Der Preis von bis zu 69 Euro entspricht im Kern auch dem was wir als Branche für ein bundesweites Klimaticket vorgeschlagen haben. Auch die zusätzlichen Mittel für die Schiene sind ein wichtiger Impuls. Aber leider ist ein entscheidender Punkt nach wie vor offen: Für die extrem steigenden Energie- und Personalkosten der Branche gibt es weiterhin keine Finanzierungszusage des Bundes. Hierzu brauchen wir ebenfalls schnell eine Lösung, sonst wird ein bundesweites Nahverkehrsticket auf ein immer weiter eingeschränktes ÖPNV-Angebot treffen, weil die Verkehrsunternehmen Kosten sparen müssen.“

Einnahmeverluste bei ca. 1,8 bis ca. 3 Milliarden jährlich, Kostenseite ungeklärt

Nach VDV-Berechnungen liegen die prognostizierten Einnahmeverluste für ein bundesweites Ticket zu einem Preise zwischen 49 und 69 Euro bei jährlich etwa 1,8 bis etwa 3 Milliarden Euro. Die steigenden Ausgaben für Strom, Diesel und Personalkosten sind dabei noch nicht eingerechnet und kommen zusätzlich hinzu. „Es bleibt völlig offen, ob der Bund die nun beschlossenen 1,5 Milliarden für ein Anschlussticket zusätzlich zur Verfügung stellt oder der fatalen Auffassung ist, dass dies die Verabredung im Koalitionsvertrag zur bereits unabhängig davon zugesagten Erhöhung der Regionalisierungsmittel erfüllen würde. Letzteres würde bedeuten, dass aus Sicht des Bundes eine Entwicklung des ÖPNV ausschließlich über einen günstigen Tarif ohne Berücksichtigung der Anforderungen an die nötigen Angebotserweiterungen erfolgen solle. Ohne eine zusätzliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel reden wir nicht von mehr Angebot im Nahverkehr, sondern von erheblichen Einschränkungen und Abbestellungen von Leistung. Dieses Problem ist beim zuständigen Bundesverkehrsminister und natürlich auch bei den Ländern, die dazu bereits passende Beschlüsse gefasst haben, lange bekannt. Wir setzen deshalb auch bei der Kostenkompensation und bei der Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf eine zeitnahe Lösung.“

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