Das dritte Entlastungspaket ist das größte und umfangreichste bisher. Ein wesentlicher Pfeiler: die längst überfällige Korrektur der Kalten Progression. Die Bundesregierung verbindet die Streichung der heimlichen Steuererhöhung mit einer Kindergelderhöhung. Allerdings gleicht auch diese lediglich die Inflation aus.
Ein weiterer Punkt, der sich im nächsten Jahr unmittelbar auf dem Gehaltszettel bemerkbar macht, ist die steuerliche Freistellung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Was wie ein großes Entgegenkommen klingt, ist tatsächlich die Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Das hatte den Schritt bereits gefordert, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
566 Euro mehr für Singles
Bei der geplanten Strompreisbremse sind noch einige Fragen offen. Erste Berechnungen der Bundesregierung gehen jedoch von einer Entlastung von 140 Euro für einen Single und von 308 Euro für eine Familie mit zwei Kindern aus. In der Summe kommt so für eine Familie mit einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro eine Entlastung von rund 1.110 Euro im Jahr zusammen, Singles mit gleichem Einkommen werden um 566 Euro entlastet.
Für Wohngeldempfänger wird zusätzlich ein Heizkostenzuschuss für den Zeitraum September bis Dezember 2022 gewährt: Ein Single erhält 415 Euro, ein Paar 540 Euro und eine Familie mit zwei Kindern 740 Euro.
Bis zu 1.500 Euro gespart durch steuerfreie Einmalzahlungen
Zudem können Unternehmen ihren Beschäftigten einmalig eine Lohnzahlung von bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen. Im Falle des Maximalwerts bedeutet dies für einen durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer eine Entlastung bei Steuern und Sozialabgaben um rund 1.500 Euro.
Hinzu kommen weitere geplante Bausteine: Von der Mehrwertsteuersenkung auf Gas ab Oktober 2022 profitieren Haushalte mit einer Gasheizung je nach Verbrauch – gleichzeitig fällt bei ihnen allerdings auch die Gas-Umlage an. Die ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie (außer für Getränke) wird im kommenden Jahr beibehalten, dadurch können Preissteigerungen zumindest verhindert oder abgefedert werden.
Rentner erhalten im Zuge des dritten Entlastungspakets eine steuerpflichtige Energiepreispauschale, die Erwerbstätigen bereits im zweiten Entlastungspaket zugesagt worden war. Studierende erhalten analog 200 Euro – in dem Fall aber offenbar netto.
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