Der von der EU vorgelegte Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutz-mitteln soll die aktuell gültigen Richtlinien zur Nutzung von Pestiziden ablösen. Dabei kommt der Vorschlag einer Stilllegung des Weinbaus in bestimmten Gebieten gleich. Insbesondere in den sogenannten empfindlichen Gebieten, die in den hessischen Weinanbaugebieten zusammengefasst ca. 920 ha, bzw. 27 % der gesamten Rebfläche ausmachen, dürfen dann keine Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden, was einen Anbau von klassischen und am Markt etablierten Rebsorten unmöglich macht.
In den klassischen und landschaftsprägenden Steillagen von Lorch, Assmannshausen und zum Teil Rüdesheim kommt dies einem Berufsverbot gleich.

Zu den empfindlichen Gebieten zählen FFH- und Vogelschutzgebiete, Wasser- und Heilquellenschutzgebiete, städtische Grünflächen Sport- und Spielplätze. Gerade für die Ausweitung der FFH-Gebiete ist der Berufsstand der Winzer:innen bereits in Vorleistung getreten.

Auch das Stadtbild in den Kommunen und Städten wird sich dadurch nachhaltig verändern. So können z.B. die großflächig angelegten Gärten der Rosenstadt Eltville am Rhein ohne den gelegentlichen Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln gegen den Mehltau langfristig keinen Bestand haben.

Sollte die neue EU Verordnung umgesetzt werden, bedeute dies auch erhebliche Einschränkungen für den ökologischen Weinbau in vielen Regionen, da die Verordnung nur unzureichend zwischen synthetisch-chemisch hergestellten Mitteln und den im ökologischen Anbau zugelassenen Mitteln differenziere und pauschal eine Halbierung der eingesetzten Mittel fordere.
Dies würde dem von der Bundesregierung ausgegebenen Ziel, den Anteil an biologisch arbeitenden Betrieben bis 2030 von derzeit 9,7 % auf 20% zu verdoppeln, widersprechen.

In der Konsequenz ist die uns bekannte und vertraute Kulturlandschaft in ihrer Existenz gefährdet, bzw. würde in Teilbereichen zerstört.
Brach liegende Flächen verbuschen und überwalden schließlich. Trockensteinmauern und offene Gassen, die einer Vielzahl von Arten als Lebensraum und -Grundlage dienen, überwuchern und werden vom Wildwuchs zerstört.

Dabei müssen sich Naturschutz und die Ausübung des Weinbaus nach einer guten fachlichen Praxis und den Richtlinien des integrierten Weinbaus nicht widersprechen.

So wird im gesamten Rheingau bereits seit über 20 Jahren der Trauben-wickler, ein Schadinsekt mittels einer ökologisch und umweltverträglich einwandfreien Methode bekämpft. Im gesamten mit Reben bestockten Gebiet sowie im direkten Umfeld werden dabei kleine Ampullen in den Weinbergen ausgebracht. Der aufmerksame Spaziergänger hat diese mit Sicherheit bereits in den Weinbergen mehrfach entdecken können. Diese Ampullen enthalten das Pheromon des weiblichen Traubenwicklers. Durch diese sog. Verwirrungsmethode kann die männliche Motte das Weibchen nicht finden – somit entsteht der Schädling erst gar nicht.

Diese Methode machte den Einsatz von Insektiziden im Weinbau nahezu überflüssig. Auch Akarizide, gegen Milben, finden nahezu keine Anwendung.

Gegen die aus Amerika eingeschleppten Pilzkrankheiten haben unsere Kulturreben keine Resistenzen entwickeln können, weswegen hiergegen ein Pflanzenschutz im ökologischen, integrierten sowie herkömmlichen Weinbau unerlässlich ist. Gegen den echten & falschen Mehltau sind selbst die PIWIs nicht komplett resistent und benötigen deswegen in Jahren mit einem hohen Infektionsdruck ebenso Behandlungen mit Pflanzenschutzmitteln.

Die beiden hessischen Weinbauverbände stehen beide für ressourcen-schonenden und umweltfreundlichen Weinbau und etablieren in diesem Bereich Projekte bei Ihren Mitgliedern. So wird gerade im Rheingau an einer Neuauflage und Überarbeitung eines Kooperationsvertrages zwischen den Winzern und den Wasserwerksbetreibern gearbeitet. Durch die darin vereinbarten Richtlinien zur Bearbeitung der Weinberge konnte der Nitratgehalt des Grundwassers nachhaltig und dauerhaft abgesenkt werden.
Auch sind hier klare Empfehlungen zur Anlage von Begrünungen enthalten, die die Bodenfruchtbarkeit und Wasserhaltekraft erhöhen sowie Insekten einen Lebensraum bieten definiert.

„Die Rheingauer Kulturlandschaft wird seit Jahrhunderten vom Weinbau geprägt und ist für uns ein wichtiger Bestandteil unserer touristischen Vermarktungsstrategie,“ mahnt der Präsident des Rheingauer Weinbauverbandes Peter Seyffardt „Der Eingriff in die Struktur dieser Landschaft betrifft nicht nur die Winzer:innen und Weibaubetriebe, sondern auch Gastronomen, Hoteliers und Einzelhändler und die insgesamt ca. 7.400 Arbeitsplätze, die in direktem Zusammenhang damit stehen,“ so Seyffardt weiter.

Pflanzenschutz sichert die Ernte sowie deren Qualität und muss daher nicht pauschal, sondern situativ, jahrgangs- und standortangepasst ausgebracht und reduziert werden. Ich wünsche mir von der Politik, dass sie die Notwendigkeit des Pflanzenschutzes im Weinbau anerkennt und ermöglicht. Für eine nachhaltige (Weiter-)Entwicklung des Weinbaus sind ambitionierte Förderprogramme hilfreich, im Gegensatz zu pauschalen und existenzbedrohenden Regulierungsansätzen.

Die beiden Berufsverbände appellieren mit allem Nachdruck an die politischen Handelnden, sich diesem Entwurf zu widersetzen und sich für eine fachlich, sachlich- und praxisgerechte Verordnung einzusetzen.

Über die Rheingauer Weinwerbung GmbH

Die Rheingauer Weinwerbung GmbH (RWW) ist die zentrale Kommunikations- und Marketingorganisation für das Weinanbaugebiet Rheingau.

Am 17.12.1992 wurde die Gebietsweinwerbung der Rheingauer Weinwirtschaft als privatwirtschaftliche Initiative in der Rechtsform einer GmbH als "Gesellschaft für Rheingauer Weinkultur mbH" (GRW) gegründet. Alleiniger Gesellschafter ist der Rheingauer Weinbauverband e.V. Von 1952 bis 1992 hatte der Rheingauer Weinwerbung e.V. die Aufgaben wahrgenommen.

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