Mit dem Vorschlag, den Grundsatz der redaktionellen Freiheit von Verlegerinnen und Verlegern de facto außer Kraft zu setzen, würde die EU die Pressefreiheit zerstören, machen MVFP und BDZV klar. Dies sei nicht zuletzt deshalb nicht hinnehmbar, weil allein die Verlegerinnen und Verleger letztlich die ideelle, ökonomische und rechtliche Verantwortung für die gesamte Publikation trügen, heißt es von den Verbänden. „Wenn die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Eingriffe in die redaktionelle Freiheit der Verlage nicht im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens rückgängig gemacht werden, würde die EU wesentliche Elemente der seit dem Beginn der Demokratie in Europa verankerten Pressefreiheit opfern.“
Darüber hinaus erläutern die Verlegerorganisationen, dass ein Grund für eine weitere Harmonisierung des Medienrechts auf EU-Ebene zugunsten einer stärkeren Kontrolle durch eine Medienbehörde oder mittelbar durch die Kommission „nicht ersichtlich“ sei. Vielmehr öffne das neu eingerichtete „Board“ für Mediendienste „Befürchtungen für eine politische Vereinnahmung der Medien Tür und Tor.“
Vor diesem Hintergrund fordern MVFP und BDZV das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten auf, den Kommissionsvorschlag grundlegend zu überarbeiten und Eingriffe in die Pressefreiheit zu verhindern.
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