Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. September 2022 die Auffassung bekräftigt, dass die derzeitige Auflistung von Boilern und Warmwasserspeichern in der Gerätekategorie der Wärmeüberträger im ElektroG nicht fehlerhaft sei. Er widerspricht damit einem Entwurf der Bundesregierung, der vorsieht, diese Geräte, je nach Größe, in die Kategorien Großgeräte bzw. Kleingeräte zu überführen.

Den Beschluss des Bundesrates begrüßt bvse-Fachexperte Andreas Habel ausdrücklich: „Boiler und Warmwasserspeicher, die bis Mitte der 1990er Jahre produziert wurden, weisen in den Isolierungen FCKW-haltiges R11 als Treibmittel auf. Der Anteil dieser Gerätearten liegt nach Schätzungen von Erstbehandlungsanlagen im Rücklauf immer noch bei ca. 50 Prozent.  Eine sichere und sachgerechte Abtrennung und Entsorgung der FCKW-haltigen Isolierschäume kann nur in auf die Behandlung von Wärmeüberträgern ausgerichteten Anlagen erfolgen. Diese verfügen zudem über die notwendigen Genehmigungen. Eine Änderung der Sammelgruppen wäre mit ungerechtfertigtem Zusatzaufwand, genehmigungsrechtlichen Anpassungen und Kosten verbunden. Wir sehen nicht, warum ein bewährter und sicherer Sammel- und Verwertungsweg verkompliziert werden sollte und sind sehr froh, dass der Bundesrat richtigerweise eine Umgruppierung abgelehnt hat.“  

„Wir hoffen nun, dass sich im nächsten Schritt auch der Bundestag diesem Votum anschließt. Eine Umgruppierung ist aus umweltpolitischer und technischer Sicht nicht sinnvoll. Eine Freisetzung von FCKW kann nur sicher unterbunden werden, wenn die Geräte in der Sammelgruppe 1 verbleiben.  Dafür sollten sie auch weiterhin der Gerätekategorie 1 zugeordnet sein“, so Andreas Habel abschließend.

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