„Diskriminierungsfreiheit ist wesentliches Element einer unabhängigen Justiz. Der Gesetzgeber ist gefordert, die Voraussetzung für ein gleichberechtigtes berufliches Fortkommen von Frauen zu schaffen.“, fordert die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig. Zentral für die Auswahlentscheidung sind dienstliche Beurteilungen. Zugleich zeigen Untersuchungen in vermeintlich geschlechterneutral angelegten Beförderungssystemen eine Ungleichbehandlung von Frauen auf, die trotz gleich guter Einstiegsleistungen bei Beurteilungen vielfach schwächer als ihre männlichen Konkurrenten abschneiden. „Nach Überzeugung des djb sind Transparenz und klare rechtliche Vorgaben für dienstliche Beurteilungen essenziell für eine diskriminierungsfreie Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG und damit für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern bei Beförderungen in der Justiz. Darüber hinaus kommt Erprobungen für Beförderungen in der Justiz erhebliche Bedeutung zu. Hier gilt es, auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinzuwirken.
Im Mai hat der djb in einer Stellungnahme die Pläne in Nordrhein-Westfalen begrüßt, nach Verabschiedung des „Gesetzes zur Umsetzung des Rechtssatzvorbehalts bei dienstlichen Beurteilungen in der Justiz“ die Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen der Richter*innen und Staatsanwält*innen und für Erprobungen zu überarbeiten und auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Der djb hat dazu konkrete Vorschläge gemacht. Zuvor hatte der djb bereits zu Bestrebungen in Berlin Stellung genommen.
In Hinblick auf die Berufung von Richter*innen an die obersten Bundesgerichte wurde das Wahlverfahren mehrfach vom djb kritisiert und eine paritätische Berücksichtigung von Frauen und Männern bereits auf der Vorschlagsliste gefordert.
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