Der Entwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes sieht vor, dass Referendar*innen mit Sorge- oder Pflegeverantwortung, Schwerbehinderung oder Nachweis eines vergleichbaren Härtefalls, einen Anspruch auf Teilzeit erhalten sollen. Der Teilzeitanspruch für Referendar*innen ist ein wichtiger Schritt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der juristischen Ausbildung zu verbessern. Der Entwurf verpasst jedoch die wichtige Chance, die juristische Ausbildung und die Prüfungen nachhaltig diskriminierungsfrei und geschlechtergerecht zu gestalten. Der djb hält weitergehende Regelungen für notwendig.
Das Teilzeitreferendariat wird durch bürokratische Hürden unnötig belastet. „Der Entwurf entlastet Referendar*innen nicht ausreichend. Er sieht außerdem zu lange Antragsfristen für das Teilzeitreferendariat vor und überbetont vermeintliche Missbrauchspotentiale“, meint Helene Evers, Vorsitzende des Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf.
Nötig sind flexiblere Lösungen, um Chancengleichheit im Referendariat sicherzustellen. Das erfordert weitergehende Regelungen zur Arbeitszeit im Teilzeitreferendariat. Die Reduzierung der regelmäßigen Präsenzzeiten um ein Fünftel ist nicht geeignet, den Mehrbelastungen der anspruchsberechtigten Referendar*innen hinreichend gerecht zu werden. Um eine spürbare Entlastung zu schaffen, ist die Arbeitszeit um mindestens ein Drittel zu verringern. Das Juristenausbildungsgesetz muss Ausbilder*innen ausdrücklich dazu verpflichten, individuell auf die besonderen Bedürfnisse von Referendar*innen mit Teilzeitanspruch einzugehen. Da das Ausbildungsverhältnis ohnehin prekär ist, sieht der djb zudem die obligatorische Verlängerung des Referendariats kritisch. Verlängerungen sollten für Referendar*innen in Teilzeit optional sein.
Der djb begrüßt die Einführung einer Kinderbetreuungspauschale für Prüfer*innen, mahnt aber weitergehende Maßnahmen an, um auch tatsächlich mehr Frauen für die Prüfungstätigkeit zu gewinnen. „Es ist dringend angezeigt, Frauen aktiv als Prüferinnen anzusprechen. Das Ziel einer diskriminierungsfreien Prüfungspraxis muss explizit im Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz verankert werden. Erforderlich sind auch verpflichtende Schulungen für Prüfer*innen und ein Beschwerde- und Kontrollsystem“, so Helene Evers, Vorsitzende des Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf.
Der djb begrüßt die Bemühungen, die ethischen Grundlagen des Rechts, seine kritische Reflexion und die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur in die juristische Ausbildung einzubeziehen. Dies setzt die Vorgaben aus dem Deutschen Richtergesetz (DRiG) um. Hierzu regt der djb an, auch die Sensibilität für menschenverachtende Ideologien wie Rassismus, Antisemitismus und Sexismus sowie deren Mechanismen und Ausdrucksformen als ausdrückliche Zielsetzung der juristischen Ausbildung zu verankern.
Der djb unterbreitet in einer aktuellen Stellungnahme konstruktive Änderungsvorschläge zum Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz.
Am 20. September 2022 veranstaltet der djb-Landesverband Hamburg eine Podiumsdiskussion „(Mehr) Frauen als mündliche Prüferinnen in den Juristischen Staatsexamina“. Mehr Informationen dazu hier.
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