Keine gute Zeiten für die Glücksspiel-Abzocker im Internet. Das Landgericht Bielefeld hat das Online Casino Bwin, das zum Anbieter Elektra Works gehört, mit Urteil vom 3. Februar 2022 zur Rückzahlung von mehr als 57.000 Euro verurteilt. Elektra Works hat in Deutschland im Internet illegales Glücksspiel angeboten. Das Casino verstieß damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Online-Glücksspiel war in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 mit wenigen Ausnahmen verboten. (Az.: 6 O 231/20). Auch heute noch sind Anbieter ohne gültige deutsche Lizenz im Netz unterwegs und agieren illegal. Auch in solchen Fällen besteht ebenfalls die Chance, Verluste gerichtlich zurückzuholen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Betroffenen zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Verbraucherkanzlei arbeitet mit einem seriösen Prozesskostenfinanzierer zusammen. Mehr Infos zur Glücksspiel-Abzocke gibt es auf einer speziellen Kanzlei-Website.

Erlittene Verluste in Online-Casinos lassen sich zurückholen

In Online-Casinos haben sich schon viele Spieler verzockt und ihr Vermögen verspielt. Sieben Milliarden Euro werden jährlich alleine in Deutschland umgesetzt. Was nur wenig wissen: Erlittene Verluste in Online-Casinos können jetzt zurückgeholt werden. Die Rechtsprechung ist derzeit klar auf Seiten der geschädigten Verbraucher. Wegweisend bei dieser Entwicklung war das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Hinweisbeschluss vom 4. April 2022. Ein Online-Casino habe keinen Anspruch auf das Geld der Spieler, so das Gericht (Az.: 23 U 55/21). Das Urteil der ersten Instanz ist sogar rechtskräftig geworden, weil das Casino die Berufung am OLG Frankfurt zurückgezogen hat. Das Urteil im vorliegenden Verfahren am Landgericht Bielefeld unterstreicht die aktuelle Rechtsauffassung eindrucksvoll:

  • Zwischen Juni 2018 und März 2020 machte ein Spieler über 57.000 Euro Verlust in einem Online-Casino von Bwin. Bwin gehört zu Elektra Works mit Sitz auf Gibraltar.
  • Bwin bot mit Hilfe einer deutschsprachigen Website Online-Glücksspiele an. Durch das deutschsprachige Angebot, so das Gericht, erweckte Bwin den Eindruck der Legalität.
  • Wie die meisten anderen Glücksspiel-Anbietern verfügte das Casino jedoch nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz.
  • Das Gericht machte klar, dass der Glücksspielanbieter gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen hat. In Deutschland war das Veranstalten von Glücksspielen im Internet bis Ende Juni 2021 verboten. Nur in Schleswig-Holstein war Glücksspiel möglich.
  • Durch das Glücksspielverbot war der zwischen Spieler und Anbieter abgeschlossene Vertrag aus Sicht des Gerichts ungültig. Daher müsse der Anbieter dem Kläger seine Verluste vollständig ersetzen, entschied das LG Bielefeld. Der Verlust des Klägers betrug mehr als 57.000 Euro.
  • Der Spieler verfügte über keine Kenntnisse, dass das Glücksspielangebot illegal war. Der Kläger erklärte für das Gericht glaubhaft, er habe die AGB nicht gelesen, sondern lediglich angeklickt, um spielen zu können.
  • Der Kläger behauptete weiter, von Medienberichten über eine Diskussion über die Legalität von Online-Glücksspiel nichts mitbekommen zu haben. Er sei davon ausgegangen, dass seine Teilnahme legal sei. Er habe nur von seiner Wohnung aus an Online-Glücksspielen teilgenommen. Daher reichte die Präsens des Themas in den Medien nicht aus für einen Nachweis der Kenntnis des Klägers. Elektra Works konnte keine konkreten Anhaltspunkte liefern, dass der Kläger die Diskussionen in den Medien tatsächlich wahrgenommen habe.
  • Klar hatte auch der Spieler gegen das Glücksspielverbot verstoßen. Daraus ließe sich jedoch keine Klageabweisung ableiten. Das Glücksspielverbot, so das Gericht, diene dem Schutz der Verbraucher und nicht dem Schutz des Anbieters. Könnte das Online-Casino die Einsätze aus dem verbotenen Glücksspiel behalten, würde das der Intention des Glücksspielstaatsvertrags widersprechen. Daher muss das Casino die Verluste des Spielers komplett ersetzen – natürlich abzüglich seiner Gewinne.
  • Gut zu wissen: Die meisten Online-Casinos sind auch aktuell ohne gültige Lizenz unterwegs, fand das Nachrichtenmagazin Der Spiegel heraus. Daher ist es für Verbraucher auch nach dem 1. Juli 2021 interessant zu prüfen, ob die Casinos illegal gearbeitet haben. Falls das so ist, können Ansprüche auf die Rückgabe der Verluste bestehen. Wichtig dabei: Die Geschädigten dürfen vorher von der Illegalität des Online-Casinos nichts gewusst haben. Die Betreiber müssen übrigens vor Gericht den Nachweis über eine mögliche Kenntnis des Spielers führen.

Das Urteil und die Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen deutlich, wie gut die Chancen der Verbraucher stehen, verlorenes Geld wieder von den Online-Casinos zurückzuholen. Allerdings funktioniert das nur auf gerichtlichem Weg. In außergerichtlichen Verfahren stellen sich die Casinos taub. Da die Rechtschutzversicherer keine Deckung für solche Verfahren übernehmen, ist es für Opfer der Glücksspiel-Abzocke schwierig ihr Geld gerichtlich einzuklagen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet deshalb den von der Glücksspiel-Abzocke Betroffenen eine Finanzierung der Prozesskosten mit Hilfe eines Dienstleisters an. Der Finanzierer springt ab einer Schadenshöhe von 8000 Euro ein. Mandanten entstehen dadurch keine Kosten.

Weitere Infos hier: https://www.dr-stoll-kollegen.de/online-casino-geld-zurueck

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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