Ein Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte eine private Krankenversicherung für sich abgeschlossen. In der Folge wurde bei ihm ADHS im Erwachsenenalter diagnostiziert. Verschiedene Behandlungsversuche scheiterten, nur die Behandlung mit medizinischen Cannabinoiden war erfolgreich. Für die Kosten dieser Behandlung stellte unser Mandant Antrag auf Leistungen bei seiner Krankenversicherung.
Signal Iduna Krankenversicherung lehnt Kostenübernahme ab
Die Signal Iduna Krankenversicherung a.G. lehnte in der Folge allerdings die Kostenübernahme mit der Begründung ab, dass diese nicht medizinisch erforderlich sei.
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte unterstützen Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer war hiermit nicht zufrieden und wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Sie wandte sich dahin an die Versicherung und legte ausführlich da, warum die Leistungsverweigerung fehlerhaft war.
Klage vor dem Amtsgericht München
Die Signal Iduna ließ sich hiervon aber nicht überzeugen, sodass Klage am Amtsgericht München, dem Wohnsitz des Mandanten, eingereicht wurde. Das Gericht holte ein medizinisches Gutachten zur medizinischen Erforderlichkeit der Behandlung mit medizinischen Cannabinoiden ein, welches die klägerische Ansicht vollumfänglich bestätigte.
„Daraufhin lenkte die Signal Iduna Krankenversicherung a.G. ein und erklärte, sowohl die bisher entstandenen als auch die zukünftig entstehenden Kosten für die Behandlung zu übernehmen“, freut sich Rechtsanwältin Kempf für ihren Mandanten. „Unser Mandant freute sich ebenfalls sehr darüber, dass das Verfahren so erfolgreich zu Ende ging. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist,“ zieht Rechtsanwältin Kempf ein positives Resümee.
Über die Kanzlei
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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