Der Koalitionsausschuss beschließt heute aller Voraussicht nach die geplante Wohngeldreform. Bisher erhalten rund 600.000 Haushalte Wohngeld, künftig dürfte ihre Zahl auf zwei Millionen steigen. Neue IW-Berechnungen zeigen, wer in welchem Umfang vom Wohngeld profitiert.

„Wir werden das Wohngeld stärken“: Mit diesen Worten kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz im August an, dass künftig mehr Deutsche von der staatlichen Unterstützung profitieren sollen. Das Wohngeld soll einkommensschwache Haushalte bei den Ausgaben für Miete, Heizung und Warmwasser unterstützen, Ende 2020 gab es bundesweit 618.000 Berechtigte. Damit fristet es neben Sozialleistungen wie Hartz IV ein Nischendasein, zum Vergleich: Hier zählte das Statistische Bundesamt zuletzt 6,9 Millionen Bezieher. 

Tausende Haushalte sind berechtigt, stellen aber keinen Antrag

Mit dem Entlastungspaket III soll sich das nun ändern. Künftig sollen Menschen mit mehr Einkommen Wohngeld beziehen können, dadurch steigt die Zahl der Berechtigten auf rund zwei Millionen. Berechtigt wären darüber hinaus viele weitere tausend Haushalte, schon jetzt könnten noch einmal rund 600.000 Haushalte die Unterstützung beziehen – sie haben allerdings keinen Antrag gestellt. 

Das Wohngeld beinhaltet mehrere Bausteine: Für Mieterinnen und Mieter gibt es einen Zuschuss zur Kaltmiete, wer in Eigenheim oder einer Eigentumswohnung lebt, wird bei Zins und Tilgung unterstützt. Wer sehr wenig verdient und sehr hohe Ausgaben fürs Wohnen hat, beispielsweise weil er in einer teuren Großstadt lebt, bekommt die größte Unterstützung, je höher das Einkommen und je geringer die Wohnkosten, desto geringer das Wohngeld. Bisher ist ein Single, der in einer besonders teuren Gegend lebt, wohngeldberechtigt, sobald er weniger als 1.797 Euro brutto verdient. Künftig steigt die Grenze auf 2.301 Euro. Für eine vierköpfige Familie in einer teuren Gegend steigt die Einkommensgrenze von aktuell 3.697 auf 5.077 Euro.

Konkret heißt das:

  • Ein Rentner in Berlin mit einer monatlichen Rente von 1.259 Euro (brutto) und einer Kaltmiete von 500 Euro (Mietenstufe IV) erhält 2022 monatlich rund 74 Euro, durch die Reform steigt die Unterstützung 2023 auf 252 Euro – also 178 Euro mehr.
  • Eine vierköpfige Familie in München mit einem Einkommen von 2.386 Euro (brutto) und einer Kaltmiete von 1.000 Euro (Mietenstufe VII) hat bisher Anspruch auf 481 Euro Wohngeld im Monat. Ab Januar 2023 steigt das Wohngeld auf 804 Euro, ein Plus von 323 Euro.

„Das Wohngeld ist eine zielgenaue Entlastung, die Erhöhung in Zeiten von Inflation und Energiekrise ist angemessen“, sagt IW-Wohngeldexperte Ralph Henger. „Gleichzeitig ist die neue Heizkostenkomponente so konzipiert, dass die Anreize zum Energiesparen erhalten bleiben.“ Das bleibe nach wie vor wichtig – denn nur so lasse sich die Energiekrise in diesem Winter gemeinsam bewältigen.
 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Konrad-Adenauer-Ufer 21
50668 Köln
Telefon: +49 (221) 4981-1
Telefax: +49 (221) 4981-533
http://www.iwkoeln.de

Ansprechpartner:
Dr. Judith Niehues
Telefon: +49 (221) 4981-768
Fax: +49 (221) 4981-99768
Dr. Ralph Henger
Telefon: +49 (221) 4981-744
E-Mail: henger@iwkoeln.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel