„Wir werden das Wohngeld stärken“: Mit diesen Worten kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz im August an, dass künftig mehr Deutsche von der staatlichen Unterstützung profitieren sollen. Das Wohngeld soll einkommensschwache Haushalte bei den Ausgaben für Miete, Heizung und Warmwasser unterstützen, Ende 2020 gab es bundesweit 618.000 Berechtigte. Damit fristet es neben Sozialleistungen wie Hartz IV ein Nischendasein, zum Vergleich: Hier zählte das Statistische Bundesamt zuletzt 6,9 Millionen Bezieher.
Tausende Haushalte sind berechtigt, stellen aber keinen Antrag
Mit dem Entlastungspaket III soll sich das nun ändern. Künftig sollen Menschen mit mehr Einkommen Wohngeld beziehen können, dadurch steigt die Zahl der Berechtigten auf rund zwei Millionen. Berechtigt wären darüber hinaus viele weitere tausend Haushalte, schon jetzt könnten noch einmal rund 600.000 Haushalte die Unterstützung beziehen – sie haben allerdings keinen Antrag gestellt.
Das Wohngeld beinhaltet mehrere Bausteine: Für Mieterinnen und Mieter gibt es einen Zuschuss zur Kaltmiete, wer in Eigenheim oder einer Eigentumswohnung lebt, wird bei Zins und Tilgung unterstützt. Wer sehr wenig verdient und sehr hohe Ausgaben fürs Wohnen hat, beispielsweise weil er in einer teuren Großstadt lebt, bekommt die größte Unterstützung, je höher das Einkommen und je geringer die Wohnkosten, desto geringer das Wohngeld. Bisher ist ein Single, der in einer besonders teuren Gegend lebt, wohngeldberechtigt, sobald er weniger als 1.797 Euro brutto verdient. Künftig steigt die Grenze auf 2.301 Euro. Für eine vierköpfige Familie in einer teuren Gegend steigt die Einkommensgrenze von aktuell 3.697 auf 5.077 Euro.
Konkret heißt das:
- Ein Rentner in Berlin mit einer monatlichen Rente von 1.259 Euro (brutto) und einer Kaltmiete von 500 Euro (Mietenstufe IV) erhält 2022 monatlich rund 74 Euro, durch die Reform steigt die Unterstützung 2023 auf 252 Euro – also 178 Euro mehr.
- Eine vierköpfige Familie in München mit einem Einkommen von 2.386 Euro (brutto) und einer Kaltmiete von 1.000 Euro (Mietenstufe VII) hat bisher Anspruch auf 481 Euro Wohngeld im Monat. Ab Januar 2023 steigt das Wohngeld auf 804 Euro, ein Plus von 323 Euro.
„Das Wohngeld ist eine zielgenaue Entlastung, die Erhöhung in Zeiten von Inflation und Energiekrise ist angemessen“, sagt IW-Wohngeldexperte Ralph Henger. „Gleichzeitig ist die neue Heizkostenkomponente so konzipiert, dass die Anreize zum Energiesparen erhalten bleiben.“ Das bleibe nach wie vor wichtig – denn nur so lasse sich die Energiekrise in diesem Winter gemeinsam bewältigen.
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