Knapp 12.000 Euro hatte ein Spieler im Laufe der Zeit im Internet-Glücksspiel verloren. Er hatte trotz des Pechs auch noch Glück. Das Landgericht Mühlhausen sprach ihm seine kompletten Verluste mit Urteil vom 30. August 2022 zu. Der Glücksspiel-Anbieter verstieß mit seinem Online-Casino gegen den in Deutschland gültigen Glücksspielstaatsvertrag. Bis zum 30. Juni 2021 war mit wenigen Ausnahmen Glücksspiel im Internet verboten. Daher waren die Verträge zwischen Spieler und Casino nicht gültig. (Az.: 3 O 924/20). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Spielern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Verbraucherkanzlei arbeitet mit einem seriösen Prozesskostenfinanzierer zusammen, der das juristische Vorgehen gegen die Abzocke ermöglicht. Mehr Infos zur Glücksspiel-Abzocke gibt es auf einer speziellen Kanzlei-Website.

Erlittene Verluste in Online-Casinos lassen sich zurückholen

Erlittene Verluste in Online-Casinos können derzeit leicht unter bestimmten Voraussetzungen wieder zurückgeholt werden. Die Rechtsprechung ist aktuell auf Seiten der geschädigten Verbraucher. Spielsucht wird von den Casinos raffiniert ausgenutzt. Das Urteil des Landgerichts Mühlhausen unterstreicht die aktuelle Rechtsauffassung eindrucksvoll:

  • Zwischen Oktober 2017 und April 2020 verzockte ein Spieler knapp 12.000 Euro. Den über eine deutschsprachige Website entstandenen Verlust verlangte er vom Anbieter des Online-Casinos mit Sitz auf Malta zurück. Denn der Anbieter verfügte über keine gültige Lizenz für den Betrieb des Glücksspiels auf deutschem Boden. Nur in Schleswig-Holstein war Online-Glücksspiel erlaubt.
  • Das Landgericht Mühlhausen gab dem Kläger Recht. Da in Deutschland das Glücksspiel im Internet bis Ende Juni 2021 verboten war, verfügte der Anbieter über keine gültige Lizenz. Trotzdem hatte er sein Angebot auch auf einer deutschsprachigen Website verbreitet. Er wollte sich offensichtlich das Geschäft nicht entgehen lassen.
  • Durch das Glücksspielverbot war der Vertrag zwischen Kläger und Casino nie zustande gekommen. Das Casino hatte daher kein Recht, das Geld des Klägers einzubehalten, weil es dazu keine Rechtsgrundlage gab. Der Anbieter müsse dem Kläger seine Verluste vollständig ersetzen, entschied das LG Mühlhausen. Der Verlust des Klägers betrug knapp 12.000 Euro.
  • Glücksspiel im Internet ist seit dem 1. Juli 2021 in Deutschland mit gültiger Lizenz möglich. Aber die Aufhebung des Verbots gilt nicht rückwirkend.

Dr. Stoll & Sauer arbeitet mit Prozesskostenfinanzierer zusammen

Da Rechtsschutzversicherer das Decken der Glücksspiel-Abzocke ausschließen, haben es Verbraucher schwer, gerichtlich gegen die Anbieter vorzugehen. Gerichts- und Anwaltskosten werden nach dem Streitwert bestimmt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer arbeitet daher mit einem Dienstleister zusammen, der sich um die Prozessfinanzierung kümmert. Auf den Verbraucher kommen keine Kosten zu. Den Finanzierer nimmt im Erfolgsfall eine Provision. Treffen folgende Punkte zu, so wird der Prozess durch den Dienstleister finanziert:

  • Der Kläger muss in Deutschland wohnen.
  • Der Kläger hat in Deutschland das Online-Glücksspiel auf einer Seite getätigt, für die der Anbieter über keine gültige Erlaubnis verfügt hat. Also nicht aus Schleswig-Holstein.
  • Der Kläger muss von der Illegalität des Spiels zum Zeitpunkt des jeweiligen Glücksspiels nichts gewusst haben.
  • Involviert in die Glücksspiel-Abzocke sind die meisten Anbieter auf dem Markt. Im Fokus unseres Angebots stehen besonders folgende Gesellschaften:
    • Entain plc mit Sitz auf der Isle of Man, inklusive folgender Tochtergesellschaften:
      • bwin Holdings (Malta) Limited, Sitz in Malta;
      • bwin (Deutschland) Limited, Sitz in Malta;
      • ElectraWorks Limited, Sitz in Gibraltar;
      • Gamebookers (Deutschland) Limited, Sitz in Malta;
    • N1 Interactive Limited, Sitz in Malta,
    • Red Rhino Limited, Sitz in Malta;
    • Tipico Games Limited, Sitz in Malta; and
    • TSG Interactive Gaming Europe Limited, Sitz in Malta.
  • Bei anderen Gesellschaften prüft die Kanzlei die mögliche Finanzierung.
  • Eine Liste mit Gewinnen und Verlusten muss vorliegen.
  • Der Streitwert beträgt mindestens 8000 Euro.

Weitere Infos hier: https://www.dr-stoll-kollegen.de/online-casino-geld-zurueck

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel