Das heute im Bundestag beratene Sonderkündigungsrecht der Vergütungsvereinbarung für Pflegeunternehmen bei erheblich gestiegenen Energiepreisen bringt nicht die notwendige kurzfristige Entlastung.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer: „Mit der geplanten Anpassung der Wohn- und Energiekostenzuschüsse werden deutlich mehr Menschen entlastet als bisher. Für die Pflegeunternehmen sieht der Gesetzgeber nach wie vor keine schnellen Entlastungen vor.  Bleibt es dabei, so wird das nicht nur fatale wirtschaftliche Folgen für Pflegeunternehmen haben, sondern sich auch negativ auf die Versorgungssicherheit auswirken. Es reicht nicht aus, jetzt in den gesetzlichen Regelungen klarzustellen, dass vor allem bei stark steigenden Energiepreisen auch außerordentlich mit den Kostenträgern verhandelt werden kann. Denn es bleibt damit bei der Notwendigkeit der Verhandlung und der ggf. streitigen Auseinandersetzung vor der Schiedsstelle. So viel Zeit haben die Unternehmen nicht! Politik muss jetzt schnelle Lösungen in Form von Kostenerstattungen finden, um einer Pleitewelle bei Pflegeeinrichtungen vorzubeugen. Die Uhr tickt und es muss schnell gehandelt werden! Die Erwartung, die gestiegenen Kosten im Rahmen einer fairen Verhandlung mit den Kostenträgern kurzfristig vereinbaren zu können, ist in Anbetracht deren Haushalts- und Finanzlage utopisch und bereits in der Praxis widerlegt. Um die professionelle Versorgung aufrecht zu erhalten, braucht es zwingend ein schnelles und unbürokratisches Kostenerstattungsverfahren. Hierfür könnte der Gesetzgeber auf das in der Pandemie bewährte Verfahren zur Kostenerstattung von pandemiebedingten Aufwänden nach §150 SGB XI zurückgreifen.
Dies würde nicht nur die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen, die Sozialhilfe und Pflegekassen, sondern auch die Unternehmerinnen und Unternehmer gleichermaßen spürbar entlasten. “

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